Frontflug-Spange für Aufklärer
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Die Frontflug-Spange für Aufklärer für Flugzeugführer und fliegendes Personal der Luftwaffe war eine Auszeichnung während des Zweiten Weltkrieges.
Hintergrund
Diese Frontflugspange — gestiftet am 30. Januar 1941 — war zur Verleihung bestimmt an die Besatzungen der Aufklärungs- und Seenotflieger-Verbände sowie der Wettererkundungsstaffeln.
Am 13. August 1943 bestimmte der R. d. L. und Ob. d. L. die Wertung von Frontflügen wie folgt:
- Aufklärungsflüge mit einmotorigen Flugzeugen (Jägeraufklärer), die über See in Räume geführt haben, die von der eigenen Küste mindestens 400 km entfernt sind, können ungeachtet der Flugdauer, mit oder ohne Luftfeindberührung, für die Verleihung der Frontflugspange zweifach in Anrechnung gebracht werden.
Eine weitere Verfügung Hermann Görings vom 29. April 1944 besagte:
- Frontflugspange für fliegendes Personal der Seeaufklärungsverbände.
- Außer den Flügen mit Luftfeindberührung können als ein Frontflug im Sinne der Verleihungsbestimmungen gewertet werden: zwei zur Geleitzugsicherung im Rahmen der U-Boot-Jagd oder zum Fühlungshalten im Küstenvorfeld durchgeführte Einsatzflüge der an den Küsten eingesetzten Aufklärungsverbände, wenn sie im einzelnen eine Gesamtflugdauer von mindestens 2 Stunden aufweisen. Diese Flüge können auch in Räumen über See innerhalb der 100-km-Zone geflogen werden.