Gesetz über die Maßnahmen der Staatsnotwehr
Das Gesetz über die Maßnahmen der Staatsnotwehr vom 3. Juli 1934 wurde nach dem Röhm-Putsch verabschiedet. Es beinhaltet lediglich, daß die getroffenen Maßnahmen als Staatsnotwehr rechtens gewesen seien.
Das Gesetz über die Maßnahmen der Staatsnotwehr vom 3. Juli 1934 wurde nach dem Röhm-Putsch verabschiedet. Es beinhaltet lediglich, daß die getroffenen Maßnahmen als Staatsnotwehr rechtens gewesen seien.