Gesetz über die Maßnahmen der Staatsnotwehr

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Staatsnotwehr1934.jpg

Das Gesetz über die Maßnahmen der Staatsnotwehr vom 3. Juli 1934 wurde nach dem Röhm-Putsch verabschiedet. Es beinhaltet lediglich, daß die getroffenen Maßnahmen als Staatsnotwehr rechtens gewesen seien.


Siehe auch

Verweise