Gesetz über die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich
Das „Gesetz über die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich“ vom 13. März 1938 regelt den sogenannten Anschluß Österreichs, also die Wiedervereinigung Deutsch-Österreichs mit dem Deutschen Reich und die damit einhergehende Volksabstimmung. Demzufolge heißt es im Artikel 1: „Österreich ist ein Land des Deutschen Reiches“.