Gesta et acta

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Gesta et acta („Geschäfte und Aufzeichnungen“) oder acta et gesta hießen die Protokolle der Beamten im alten Rom und in den anderen Städten des Römischen Imperiums. Der Begriff übertrug sich mit der römischen Staatsverfassung auf das deutsche Mittelalter, wo die städtischen Beamten die freiwillige Gerichtsbarkeit ausübten: die Protokolle waren die gesta municipalia.