Staatliches Gewaltmonopol

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Das staatliche Gewaltmonopol bezeichnet die in Ausschließlichkeit dem Staat vorbehaltene Möglichkeit, physische Gewalt auszuüben und zu legitimieren. Es ist ein Prinzip aller modernen Staaten und gilt als eine der Grundlagen für das Funktionieren eines Rechtsstaates.

Situation in der BRD

In einigen Ausländervierteln der BRD sehen führende Vertreter der Polizei das staatliche Gewaltmonopol nicht mehr als gewährleistet an. In manchen Wohnbezirken Berlins, Hamburgs, Duisburgs, Essens oder Kölns gebe es Straßenzüge, in die sich Polizisten nicht mehr allein hineinwagten. Führe ein Beamter dort eine Verkehrskontrolle durch, mobilisierten junge Türken oder Araber schnell herbeieilenden Krawallpöbel. Von so einer Menge bedrängt und beschimpft, müsse sich der Rechtsstaat dann zurückziehen. Die BRD-Vorschriften und ihre Vollzieher würden nicht akzeptiert. In diesen Ausländervierteln wanke daher das Gewaltmonopol des Besatzungskonstrukts. Ähnliches sei bei Massenschlägereien erfahren worden. Die Polizei werde bedrängt mit den Worten, sie habe dort nichts zu suchen, solle sich aus den inneren Angelegenheiten der Eingereisten heraushalten.[1]

Literatur

  • Alfred Bosch / Reinhold Veit: Parasitäre Erscheinungen in Wirtschaft und Gesellschaft: Folgen des Mißbrauchs staatlichen Zwangs, in: Gerd-Klaus Kaltenbrunner (Hg.): Schmarotzer breiten sich aus – Parasitismus als Lebensform, Herderbücherei Initiative, Bd. 43, Freiburg i. Br. 1981, S. 125–137

Fußnoten

  1. Polizei warnt vor Chaos in Migrantenvierteln, Die Welt (welt.de), 10. April 2010