Goldene Fahne
Die Goldene Fahne war eine Auszeichnung von der Deutschen Arbeitsfront (DAF) für ein NS-Musterbetrieb.
Wissenswertes
Seit 1936 wurde von der Deutschen Arbeitsfront (DAF) jährlich Wettbewerbe um die „Bestgestaltung“ der Arbeitsplätze veranstaltet, der so genannte „Leistungskampf der deutschen Betriebe“. Die Betriebe, die beim Wettbewerb auf Reichsebene am erfolgreichsten waren, erhielten jeweils am 1. Mai von Hitler die Auszeichnung „nationalsozialistischer Musterbetrieb“ und durften die Goldene Fahne der DAF führen. Die Fahne war eine Hakenkreuzfahne, der weiße Kreis war mit einem goldenem Zahnrad umrahmt.
Um die „Goldene Fahne“ zu erreichen, mußte der Betriebsführer zwei unumgehbare Voraussetzungen schaffen, nämlich: mustergültige Arbeitsbedingungen und die hundertprozentige Verwirklichung der echten Betriebsgemeinschaft, durch welche Betriebsführung und Gefolgschaft in diesem Musterbetrieb zu einer einzigen großen Familie verwachsen sind. So gewann jeder Arbeitskamerad eine Erholung seines Lebensstandards. Die Gesundheitsbewachung durch den Betriebsarzt, die Einrichtung eines um fassenden Mutterschutzes und der Geburtshilfe, eine KdF-Reisesparkasse und der Abschluß einer Lebensversicherung für jedes Gefolgschaftsmitglied vollendeten das Bild dieser mustergültigen Betriebes, in dem die Arbeit für die Gemeinschaft auch zur Freude jeden einzelnen wurde.[1]
Preisträger (Auswahl)
- 1938: Dr. August Oetker, Bielefeld (Wiederverleihung)[2]
- 1938: Wilhelm Lindemann, Westf. Margarinenwerk, Doberg bei Bünde[2]
- 1938: Ländliche Centralkasse e.G.m.b.H., Münster[2]
- 1938: Heinrich Böger, Bauklempnerei, Paderborn[2]
- 1938: Bernhard Bartels, Möbelfabrik, Langenberg, Kreis Wiedenbrück[2]