Lebensversicherung

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Als Lebensversicherung wird ein privatwirtschaftliches Angebot bezeichnet, gegen regelmäßige Zahlungen die spätere Auszahlung eines festgelegten Betrages erwirken zu können, falls der krankheits- oder unfallbedingte (tödliche) Versicherungsfall eintritt oder der ruhestandsbezogene Auszahlungszeitpunkt erreicht ist. Eine Lebensversicherung ist eine Individualversicherung, die die wirtschaftlichen Risiken aus der Unsicherheit der Lebensdauer der versicherten Person wirtschaftlich absichert: „Der Versicherungsfall ist das Erleben eines bestimmten Zeitpunkts (Erlebensfall) oder der Tod des Versicherten während der Versicherungsdauer (Todesfall)“, wie das renommierte Gabler Wirtschaftslexikon definiert.

Abgrenzung zu anderen Versicherungsdiensten und -formen

Eine Sozialversicherung sichert ähnliche Risiken ab, beruht aber nicht auf einem Versicherungsvertrag. Die Abgrenzung zur Krankenversicherung – insbesondere bei Leistungen im Fall der Berufs- bzw. Arbeitsunfähigkeit – ist durch nationales Recht geregelt. Die nicht zur Lebensversicherung gehörende Unfallversicherung grenzt sich dadurch ab, daß sie ausschließlich Leistungen bei Tod oder Invalidität als Folge eines Unfalls vorsieht. Lebensversicherungen sind Personenversicherungen, da das versicherte Risiko in der Person liegt. Im Lebensversicherungsvertrag wird eine Versicherungsleistung vereinbart, die im Versicherungsfall an den Versicherungsnehmer oder einen anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt wird. Im allgemeinen werden Lebensversicherungen als Summenversicherung abgeschlossen, die Versicherungsleistung wird im Versicherungsfall als Geldleistung erbracht. Die Höhe des durch den Versicherungsfall tatsächlich entstandenen wirtschaftlichen Schadens spielt dabei keine Rolle.

Je nach vertraglicher Vereinbarung kann nicht allein der Tod während einer bestimmten Zeit (Todesfallversicherung), Erleben eines bestimmten Zeitpunktes (Erlebensfallversicherung), sondern auch der Eintritt schwerer Krankheiten, die Berufs- bzw. Arbeitsunfähigkeit, die Pflegebedürftigkeit oder andere – direkt mit dem menschlichen Leben zusammenhängende – Gefahren als Versicherungsfall bestimmt sein und eine Leistung auslösen. Rentenversicherungen gehören ebenfalls zu den Lebensversicherungen. Als Leistung wird eine regelmäßige Zahlung seitens des Lebensversicherers fällig, daher der Name „Rentenversicherung“.

Bedrohung der Versicherungsleistung durch jahrelange Niedrigzinspolitik von Zentralbanken

Viele Kritiker sagen, wer in eine Rentenkasse oder Lebensversicherung einzahlt, begeht den fundamentalen Fehler: Er vertraue dem Staat. Es sei fragwürdig genug, daß es diese Zwangsabgaben in die Rentenkassen gibt, mit der man sich eine Rente erarbeite, die – in abermillionen Fällen der prekären Beschäftigung – später nicht zum Leben ausreicht. Aber wer dann noch (so die Warner) zusätzlich in Rentenkassen einzahle, bei denen der Staat ein- und abgreifen kann, der wisse nicht, was er tut. In der BRD hat der Gesetzgeber den Lebensversicherungen erlaubt, Leistungen zu stoppen, sobald sie in finanzielle Schieflage geraten; natürlich bei voller Beitragszahlung des Versicherten.

In anderen europäischen Staaten sind kapitalgedeckte Renten bereits vom Staat beschlagnahmt worden; zuletzt auch in Polen. In dieser Gefahr stehen ebenfalls die Betriebsrenten. Es sei ratsam, für die private Altersversorgung eine Variante zu finden, bei der:

  1. keine Provisionen abgezogen werden, wie bei Allianz, Riester u. a.,
  2. die Gewinne legal nicht versteuert werden müssen,
  3. der Staat keine Kenntnisse des erworbenen Guthabens erlangen kann,
  4. es nicht besteuert wird, wenn die Vorsorge im Alter verbraucht wird,
  5. mittels Einzahlung keine Krankenkassenbeiträge entrichtet werden müssen; daher auch keine Zuzahlungen für Medikamente usw. anfallen,
  6. alles sofort und augenblicklich in einen anderen Staat verbracht werden kann,
  7. der aufgesparte Wert auf der ganzen Welt als Zahlungsmittel anerkannt wird,
  8. er seit Jahrtausenden seinen Wert erhalten hat,
  9. er nicht durch Inflation oder Währungsreform wertlos werden kann und
  10. beim Ableben (des Inhabers der Altersversorgung) den Hinterbliebenen die Werte erhalten bleiben.

Anders gesagt: Unter den gegenwärtigen krisenschwangeren Zuständen, die von einer unfähigen, lobbyistischen und ignoranten Politik noch drastisch verschärft werden, sei die Lebensversicherung überhaupt keine sinnvolle Option. Edelmetalle, wie Gold oder auch Silber, seien unverändert ein konkurrenzloses Instrument, den beabsichtigten Zweck sicher und einfach zu bewirken.

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