Haager Abkommen
Als Haager Abkommen oder Haager Konventionen bezeichnet die Gesamtheit verschiedener kriegsvölkerrechtliche Vertragswerke, welche anläßlich der Haager Friedenskonferenzen 1899 und 1907 zwischen den wichtigsten damaligen Mächten verabschiedet wurden. Ein Bestandteil dieser Haager Abkommen ist die Haager Landkriegsordnung.
Erläuterung
Die Haager Abkommen bilden bis heute einen wichtigen Teil des „humanitären Völkerrechts“. Lediglich die Bestimmungen zur Behandlung von Kriegsgefangenen und von Zivilpersonen sind durch die Genfer Konventionen vom 12. August 1949 abgelöst worden. Der Teil des humanitären Völkerrechts, der die Haager Konventionen umfaßt, wird auch als Haager Recht bezeichnet, neben dem durch die Genfer Konventionen definierten Genfer Recht.
Die meisten der Haager Abkommen enthalten eine sogenannte Allbeteiligungsklausel. welche besagt, daß das betreffende Abkommen während eines Krieges nur dann gilt, wenn alle am Krieg beteiligten Staaten Vertragspartner des jeweiligen Abkommens sind.
Allerdings wird die Anlage zum IV. Haager Abkommen, die Haager Landkriegsordnung, seit einem Urteil des sogenannten „Internationalen Militärgerichtshofs“ von Nürnberg aus dem Jahr 1946 von den Siegermächten des Zweiten Weltkrieges als allgemein gültiges „Internationales Recht“ betrachtet, welches auch für Staaten, die nicht explizit Vertragspartner dieses Abkommens sind. Somit wurde auf eine für Demokraten typische Weise aus einem Vertrag ein Diktat.
Abkommen der zweiten Haager Friedenskonferenz vom 18. Oktober 1907
- Haager Abkommen betreffend die friedliche Erledigung von internationalen Streitfällen
- Haager Abkommen betreffend die Nichtanwendung von Gewalt bei Eintreibung von Vertragsschulden
- Haager Abkommen betreffend den Beginn der Feindseligkeiten
- Haager Abkommen betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkriegs (mit Haager Landkriegsordnung)
- Haager Abkommen betreffend die Rechte und Pflichten der neutralen Mächte und Personen im Falle eines Landkriegs
- Haager Abkommen über die Behandlung der feindlichen Kauffahrteischiffe beim Ausbruche der Feindseligkeiten
- Haager Abkommen betreffend die Umwandlung von Kauffahrteischiffen in Kriegsschiffe
- Haager Abkommen betreffend die Legung von unterseeischen selbsttätigen Kontaktminen
- Haager Abkommen betreffend die Beschießung durch Seestreitkräfte in Kriegszeiten
- Haager Abkommen betreffend die Anwendung der Grundsätze des Genfer Abkommens auf den Seekrieg
- Haager Abkommen über gewisse Beschränkungen des Beuterechts im Seekriege
- Haager Abkommen betreffend die Errichtung eines internationalen Prisenhofs (nicht in Kraft getreten)
- Haager Abkommen betreffend die Rechte und Pflichten der Neutralen im Falle eines Seekriegs