Heerschild

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Heerschildordnung des Sachenspiegels.jpg

Der Heerschild bezeichnete im deutschen Heiligen Römischen Reich die lehensrechtliche Rangordnung der Adelsgesellschaft im frühen Mittelalter, die im Sachsenspiegel (und Schwabenspiegel) in sieben Stufen gegliedert war, wobei Lehen nur von Höherrangigen an Niederrangige verliehen werden konnten. Angehörige der untersten Stufe (Einschildige) waren nur noch passiv lehnsfähig, sie konnten also nur Lehen nehmen, keines mehr vergeben.

Unter „Schild“ ist hier der Stand oder Adel im Sinne des Erbadels zu verstehen. Zum einen wurde der Stand und Unterschied des hohen und niederen Adels damit bezeichnet, zum anderen aber auch die Mannschaft, mit der ein jeder Stand dem Kaiser und dem Reiche in Kriegszeiten diente. Der Heerschild war somit das Recht, die jeweils unteren Schilde aufzubieten und das Kommando über sie zu führen.

Nach dem System der Heerschilde hatte der König als oberster Lehnsherr den ersten Heerschild, die geistlichen Fürsten den zweiten, die weltlichen Fürsten den dritten, die freien Herren den vierten, Schöffenbare Freie und die Ritter der freien Herren den fünften, die Dienstmänner den sechsten und alle freien Männer ehelicher Geburt den siebenten Heerschild. Der Heerschild eines Mannes erniedrigte sich um eine Stufe, wenn er Vasall eines Standesgenossen oder niedriger stehenden Herrn wurde. Das ehelich geborene Kind behielt den Heerschild seines Vaters.