Henke, Adolph

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Adolph Henke
Adolph Henke

Adolph Christian Heinrich Henke (geb. 12. April 1775 in Braunschweig; gest. 8. August 1843 in Erlangen) war ein deutscher Mediziner, Physiologe und Pathologe. Er gilt als Begründer der Rechtsmedizin.

Leben

Henke studierte seit 1795 in Helmstedt und Göttingen Medizin, ließ sich 1802 als praktischer Arzt in Braunschweig nieder, wurde 1805 als außerordentlicher Professor nach Erlangen berufen und veröffentlichte das „Handbuch der Pathologie“ (1806–1808) und das „Handbuch zur Erkenntnis und Heilung der Kinderkrankheiten“ (1809). Von 1809 an hielt er Vorlesungen über Staatsarzneikunde und schrieb sein berühmtes „Lehrbuch der gerichtlichen Medizin“ (1812). 1816 wurde er ordentlicher Professor für Physiologie, Pathologie und Staatsarzneikunde, übernahm 1818 die Professur der Therapie und Klinik und die Direktion der Klinischen Anstalten.

Sein Bruder war der Jurist und Kriminalist Hermann Wilhelm Eduard Henke (1783–1869).

Schriften (Auswahl)

Weiterhin gab Henke die „Zeitschrift für die Staatsarzneikunde“ (Erlangen 1821 fg.) heraus, die erst von Siebenhaar und Siebert, dann seit 1850 von Behrends fortgesetzt wurde. Anonym gab er die „Darstellung der Feldzüge der Verbündeten gegen Napoleon in den Jahren 1813–1815“ (4 Bände, 1814–1816) heraus.

Literatur