Herausgeber
Als Herausgeber (abgekürzt Hrsg. oder Hg.) wird im allgemeinen derjenige bezeichnet, der das Erscheinen einer Druckschrift vermittelt und vorbereitet, d. h. leitet oder trägt. Im engeren Sinn ist der Herausgeber von dem Verfasser wie von dem Verleger und auch von dem Redakteur zu unterscheiden, indem man namentlich bei nichtperiodischen Druckschriften, und zwar bei lexikalischen Arbeiten, Anthologien und Sammelwerken, denjenigen als Herausgeber bezeichnet, welcher die Einzelbeiträge zu einem Ganzen vereinigt und dies nach einem bestimmten Plan zum Druck und zur Veröffentlichung bringt. Gibt er ein Sammelwerk (zum Beispiel eine Zeitschrift) heraus, so hat er für seine auswählende und zusammenstellende Tätigkeit ein eigenes Urheberrecht an ihm.