Hochschulabschluß

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Graduierte feiern den Abschluß

Als Hochschulabschluß wird der nach einem Hochschulstudium verliehene akademische Grad oder sonstige Studienabschluß durch kirchliche oder staatliche Prüfung bezeichnet. In Deutschland verfügten im Jahr 2012 gut neun Millionen Personen oder knapp 13 Prozent der Bevölkerung über einen Hochschulabschluß.[1]

Verleihungsrecht

Hochschulabschlüsse können in Deutschland staatliche Universitäten, Technische Hochschulen, Kunsthochschulen, Fachhochschulen usw. sowie staatlich anerkannte Hochschulen, etwa kirchliche Hochschulen, verleihen. Strenggenommen werden Hochschulabschlüsse von den zuständigen Fachbereichen und Fakultäten verliehen.

Berufsakademien sind dagegen keine Hochschulen und verleihen ihre Abschlüsse als staatliche Abschlußbezeichnungen.

Staatliche und kirchliche Abschlüsse

Daneben gibt es noch kirchliche und staatliche Abschlüsse von Studiengängen, die nicht durch eine Hochschulprüfung erworben werden und nicht zu einem akademischen Grad führen:

  • Erstes Staatsexamen, staatliche Prüfungsform
  • Kirchliches Examen, kirchliche Prüfungsform
  • früher staatliche Ingenieurprüfungen an deutschen Fachhochschulen

Die Hochschulen können jedoch je nach Bundesland auch bestimmte akademische Grade aufgrund staatlicher oder kirchlicher Prüfungen verleihen.

Siehe auch

Fußnoten