Hochschule
Hochschule (Abkürzung: HS) ist ein Oberbegriff für verschiedene wissenschaftliche, wissenschaftlich-anwendungsorientierte, künstlerisch-wissenschaftliche oder künstlerische Einrichtungen des tertiären Bildungsbereichs zur beruflichen Ausbildung, Pflege der Wissenschaften und Künste durch Forschung und Lehre.
Inhaltsverzeichnis
Überblick
Im engeren Sinn bezeichnet eine Hochschule eine Einrichtung, die Forschung betreibt und damit neues Wissen schafft, wissenschaftliche Lehre (Studium und wissenschaftliche Weiterbildung) vermittelt und akademische Grade als Studienabschlüsse verleiht. Im Rahmen des sogenannten Bologna-Prozesses werden an den Hochschulen gestufte Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor und Master angeboten, die überwiegend die bisherigen Abschlüsse Diplom und Magister ersetzen.
Eine besondere Form der Hochschulausbildung kennzeichnet eine Fernuniversität oder Fernhochschule. Neben staatlichen Hochschulen gibt es auch private Hochschulen. Diese werden von Privatunternehmen oder Körperschaften getragen.
Die rechtliche Stellung der Hochschulen wird in den meisten Staaten durch ein spezielles Hochschulgesetz geregelt. In der Bundesrepublik Deutschland ist das Hochschulsystem Ländersache und wird durch deren Hochschulgesetze geregelt. Das Hochschulrahmengesetz des Bundes, das bisher Rahmenvorgaben enthielt, läuft aus. Hochschulen haben sich im Laufe der Zeit (in entsprechender Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Bundesland) zusammengeschlossen, sich spezialisiert oder umbenannt. Ein Beispiel hierfür sind Technische Hochschulen, die fast alle in „Technische Universität” umbenannt wurden, wie erstmals 1946 die Technische Universität Berlin.
Viele Fachhochschulen bezeichnen sich seit einigen Jahren einfach als Hochschule mit dem Fachgebiet, beispielsweise „Hochschule für Wirtschaft“, „Hochschule für Technik“ usw. oder allgemein als „Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW)“. Zudem führen sie die englische Bezeichnung University oder University of Applied Sciences (wörtlich übersetzt Universität für angewandte Wissenschaften), kennzeichnend für die im BRD-Wissenschaftsbetrieb verbreitete Flucht aus der deutschen Sprache, auf der sich Bildungsfunktionäre und größte Teilen der staatsbesoldeten Professorenschaft befinden.
Die Pädagogischen Hochschulen (1971 in der BRD aus den Pädagogischen Akademien erwachsen) sind heute sich selbst verwaltende Zentren der Bildungswissenschaften mit uneingeschränktem Promotions- und Habilitationsrecht im Universitätsrang. Sie wurden in den 1970/80er Jahren in den Bundesländern entweder in die Universitäten eingegliedert oder – wie in Baden-Württemberg – in selbständige bildungswissenschaftliche Einrichtungen mit universitären Strukturen umgewandelt.
An BRD-Hochschulen betreut derzeit im Fächerdurchschnitt statistisch ein einzelner Professor etwa 52 Studenten. Genauer sind dies an Universitäten etwa 60, an Fachhochschulen etwa 38 Studenten. Die Anzahl der Studenten ist von 1972 bis 2005 um das Dreifache angestiegen (auf 1.953.504). Das Jahr 2012 erbrachte neue Rekordzahlen. Die öffentlichen und privaten Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland gaben 2010 etwa 41,2 Milliarden Euro aus. Die Summe beinhaltet Kosten für Forschung, Lehre und medizinische Behandlung.
Aufbau und Organisation
Eine Hochschule besteht aus Fakultäten/Instituten oder Fachbereichen. Diese sind Abteilungen, an deren Spitze ein Dekan steht. Der Hochschule steht eine Hochschulleitung mit einem Rektorat oder Präsidium sowie meist einem Kanzler vor. Außerdem gibt es eine zentrale Hochschulverwaltung, den Akademischen Senat sowie zentrale Dienstleistungseinrichtungen der Hochschule wie Hochschulbibliothek, Rechenzentrum, Zentrale Studienberatung oder Akademisches Auslandsamt. Für den Betrieb von Mensen und Wohnheimen, für die Verwaltung des BAföG (Zahlungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz) und für weitere Angebote im Umfeld einer Hochschule sind zumeist die Studentenwerke zuständig.
Abgrenzung
Volkshochschulen sind in der BRD dem quartären Bildungsbereich der Weiterbildung zugeordnet. Sie sind entgegen ihrer Bezeichnung keine Hochschulen.
Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien (VWA) sind Institutionen des tertiären Bildungsbereichs und keine Hochschulen.
Berufsakademien (BA) hatten einen ähnlichen Status und verliehen ihren Absolventen daher nicht einen akademischen Grad, sondern eine staatliche Abschlußbezeichnung. Seit der Umwandlung 2006 in die Duale Hochschule Baden-Württemberg (DH), werden die akademischen Grade Bachelor und Master verliehen. Ein Promotionsrecht besteht weiterhin nicht.
Fachakademien und weiterbildende höhere Fachschulen werden dem tertiären Bildungsbereich zugeordnet, sofern der Bildungsgang nicht weniger als 2400 Stunden hat. Abschlüsse sind das Staatsexamen oder das Diplom (FS).
Siehe auch
Verweise
- Abgerufen am 9. Juni 2016. Bei WebCite® archivieren.Weitere Hochschule entläßt islamkritischen Dozenten, Junge Freiheit, 9. Juni 2016
Literatur
- Uwe Kamenz und Martin Wehrle: Professor Untat - Was faul ist hinter den Hochschulkulissen. Econ-Verlag, 2007, ISBN 978-3430200189