Homo-Konkubinat
Als Homo-Konkubinat wird das gleichgeschlechtliche Konkubinat bezeichnet. Es entsteht als Kofferwort durch die Zusammenziehung der Wörter Homosexualität (von altgr. homoios, „gleich, ähnlich“) und Konkubinat (lat. concubitus, „Beischlaf“).
Das Homo-Konkubinat ist also eine dauerhafte und nicht verheimlichte Form der geschlechtlichen Beziehung zwischen zwei Männern (Schwule) oder zwei Frauen (Lesben). Die Homo-Lobby versucht, für das gleichgeschlechtliche Konkubinat den Begriff „Homo-Ehe“ durchzusetzen, um damit ihren Anspruch gegenüber der Gesellschaft anzumelden, daß ihre Lebensart der bürgerlichen Ehe gleichwertig sei.
Ehe / Konkubinat | heterosexuell | homosexuell | |
---|---|---|---|
Ehegemeinschaft (Familie) |
Basis: | Verwandtschaft [1] | — [2] |
Ziel: | Nachwuchs, Erbschaft, Existenzsicherung | ||
Dauer: | auf Lebenszeit | ||
Ende: | Nach Beendigung der Ehegemeinschaft besteht Anspruch auf Entschädigung (Unterhalt) | ||
Scheidung: offizielle Aufhebung der Ehe vor einem Gericht[3] | |||
Recht: | Schutz nach Art. 6 Abs. 1 GG | ||
Lebensgemeinschaft (Konkubinat) |
Basis: | Zweierbeziehung von Mann und Frau | Zweierbeziehung von Schwulen oder Lesben |
Ziel: | Selbstverwirklichung, Sex, evtl. spätere Ehe | Selbstverwirklichung, Sex | |
Dauer: | unbestimmt (so lange es gut geht) | unbestimmt (so lange es gut geht) | |
Ende: | Mit dem Erlöschen der Liebe oder Neigung entfällt die Geschäftsgrundlage | Mit dem Erlöschen der Liebe oder Neigung entfällt die Geschäftsgrundlage | |
„Schluß machen“: informeller Akt, mit dem die Beziehung einseitig aufgekündigt wird | „Schluß machen“: informeller Akt, mit dem die Beziehung einseitig aufgekündigt wird | ||
Recht: | nicht justiziabel, nicht schützbar[4] | nicht justiziabel, nicht schützbar[4] |