Horst Mahlers Tod eingeplant? (Offener Brief)
Horst Mahlers Tod eingeplant? ist ein Offener Brief des Bruders von Horst Mahler, Peter Mahler, vom 30. Mai 2015.
Ich wende mich heute als Bruder von Horst Mahler an die Öffentlichkeit. Habe diesen Brief nicht mit meinem Bruder abgesprochen, noch weiß er davon. Ob er dieser Initiative zugestimmt hätte, weiß ich nicht, eher glaube ich nicht. Zur besseren Einordnung meiner Person einen kurzen Abriss:
Peter Mahler, 80 Jahre alt.
Beruf: Hotel-Diplomkaufmann und Küchenmeister
Ehrenämter: Prüfungsmeister bei der IHK Berlin a.D.
Vizepräsident des Verbandes der Köche Deutschland e.V. a.D.
Ehrensenator im Verband der Köche Deutschland
Obermeister und 2. Vorsitzender im Verein der Köche 1841 mit Küchenmeister-Innung zu Berlin e.V.
Soweit zu meiner Person.
Mein eigentliches Anliegen ist eine Zustandsbeschreibung meines Bruders, den ich, soweit möglich, regelmäßig in der JVA Brandenburg besuche. Mein Bruder leidet an Diabetes, Herzschwäche und Gleichgewichtsstörungen. Dies rührt von mangelnder Bewegung und Ernährung her. Wenn mein Bruder das eines Tages zum Lesen bekommt, würd er mich rügen, dass ich die ärztliche Schweigepflicht verletzt habe (so schon geschehen als ich unsere Familienmitglieder davon in Kenntnis gesetzt habe). Ich werde ihm erwidern, dass ich kein Arzt bin und somit auch nicht den Eid abgelegt habe, der mich zu einer Schweigepflicht heranzieht.
Vor kurzem ist mein Bruder beim Aufräumen seiner Zelle umgefallen und hat sich die rechte Schulter gebrochen. Ich konnte mich persönlich davon überzeugen. Seine rechte Schulter ist bis hin zum rechten Arm bandagiert und mit großen Blutergüssen gekennzeichnet. Somit fällt ihm auch das Schreiben schwer. Er tippt im Zweifingersystem, es ist das einzige, was ihm noch bleibt. Um von seiner Zelle zur Krankenstube zu gelangen, muss er einen langen Gang zurücklegen, dies ist ihm nur mit großer Mühe und schwankend möglich.
Mein Bruder hat in diesem Jahr eine 2/3 Haft abgesessen und hätte jetzt laut Gesetz, meines Wissens nach, eine Freilassung zu beanspruchen, die ihm aber nicht gewährt wird. Stattdessen bekommt er ein Schreiben von der Strafvollstreckungskammer Potsdam, in dem er aufgefordert wird, sein Gesuch auf Freilassung zurückzuziehen. Aus meiner Sicht ist dies ein Ding der Unmöglichkeit und hat mit Recht nichts mehr zu tun. Dieses Ansinnen eines Richters find ich, ist schon alleine sträflich.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Mahler