Jülich-Kleve-Berg

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Jülich-Kleve-Berg war eine der zehn Provinzen des Staates Preußen, die nach dem Wiener Kongreß 1815 mit der „Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden“ vom 30. April 1815 gebildet wurde.

Die Provinz umfasste nicht nur die schon vorher in preußischem Besitz befindlichen Gebiete, das Herzogtum Kleve, Teile des ehemaligen Herzogtums Geldern und das Fürstentum Moers, sondern auch die nach 1803 an Preußen gelangten rheinischen Gebiete, die Herzogtümer Jülich und Berg, das Kurfürstentum Köln und die Stadt Köln sowie kleinere Herrschaften. Nach Ende der Napoleonischen Kriege wurde zunächst provisorisch das Generalgouvernement Berg gebildet, aus dessen Teilen dann die Provinz Jülich-Kleve-Berg entstand.

Der Oberpräsident der Provinz Jülich-Kleve-Berg (Provinzialregierung) hatte seinen Sitz in Köln, einziger Oberpräsident war Friedrich Graf zu Solms-Laubach.

Die Provinz gliederte sich in die drei Regierungsbezirke Düsseldorf, Kleve und Köln, deren Verwaltungen zum 22. April 1816 ihre Tätigkeit aufnahmen.

Am 22. Juni 1822 wurde per „Kabinettsordre“ die Provinz Jülich-Kleve-Berg mit der Provinz Großherzogtum Niederrhein zur preußischen Rheinprovinz mit Verwaltungssitz in Koblenz vereinigt.