Justiz
Justiz bezeichnet die Rechtsprechung und Durchsetzung des Rechts durch die ordentliche Gerichtsbarkeit, die rechtsprechende Gewalt. Justizbehörden sind die für das Rechtswesen zuständigen Behörden.
Justiz bezeichnet die Rechtsprechung und Durchsetzung des Rechts durch die ordentliche Gerichtsbarkeit, die rechtsprechende Gewalt. Justizbehörden sind die für das Rechtswesen zuständigen Behörden.