Kinderbordell Jasmin

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Verharmlosung von Kinderprostitution

Am 28. September 2007 kritisierte Reiner Burger in der FAZ die Bezeichnung des Bordells Jasmin als Kinderbordell mit folgenden Worten:

Im Fall der Susan I., an der sich W. einmal selbst vergangen hatte, erkannte das Gericht auf sexuellen Missbrauch von Kindern, nahm aber den minderschweren Fall an, da sie die Handlungen freiwillig duldete oder vornahm, sexuelle Erfahrungen hatte und kurz vor ihrem 14. Geburtstag stand. Susan I. war übrigens das einzige Kind im auch von Geheimdienstlerin Simone H. dennoch durchweg als „Kinderbordell“ bezeichneten Etablissement. Obwohl Bartl und Külow aus den Vernehmungsprotokollen der Prostituierten deren Lebensdaten kennen, verwenden sie den Begriff ebenfalls.

Am 13. Oktober 2007 schrieb Markus Bernhardt in der „Jungen Welt“ über die Hintergründe des Artikels von Reiner Burger:

... am Donnerstag wurde bekannt, daß Reiner Burger, Dresdner Korrespondent der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ), einen seiner Artikel, den die Zeitung am 28. September veröffentlichte, bereits tags zuvor an den Dresdner Staatsanwalt Christian Avenarius sandte.

Zur von Reiner Burger kritisierten Bezeichnung des Bordells Jasmin als Kinderbordell schrieb Markus Bernhardt im gleichen Artikel in der Jungen Welt folgendes:

Mit keinem Wort jedoch geht der Journalist auf die Zeugenaussage von Susan I. ein, die diese am 23. Januar 1993 bei der Polizeidirektion Leipzig, Kriminalpolizei/Dezernat 13, zu Protokoll gab. In der jW vorliegenden Aussage heißt es auf Seite vier, daß in dem Bordell insgesamt fünf Mädchen anwesend gewesen seien. »Hierbei mit mir und meiner Freundin vier Minderjährige«. Auch berichtet Susan I. sehr wohl über Gewalterfahrungen. Der Bordellbetreiber Michael W. habe die Mädchen, die nicht mit ihm hätten schlafen wollen, ‚mit einer Peitsche bzw. mit dem Gürtel geschlagen‘.