Kipp, Theodor

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Theodor Kipp (* 7. März 1862 in Erlangen; † 24. Juli 1931 in Berlin) war ein deutscher Rechtswissenschaftler. Er war ein Unterzeichner des Aufrufs an die Kulturwelt am Beginn des Ersten Weltkrieges gegen Deutschland.

Leben

Nach dem Studium in Göttingen und Leipzig promovierte er mit summa cum laude. In Leipzig habilitierte er sich und wurde 1887 außerordentlicher Professor für Römisches Recht in Halle. Sein Ordinariat führte ihn 1889 nach Kiel und anschließend nach Erlangen. 1901 folgte er dem Ruf an die Friedrich-Wilhelms-Universität und war 1914/15 dortiger Rektor.

Er beschrieb die Doppelwirkung im Römischen Recht, nach dem ein bereits nichtiges Rechtsgeschäft nochmals wegen weiterer und unmittelbar mit dem ersten Verstoß verbundener weiterer Verstöße angefochten werden kann.

Sein Sohn war Karl Theodor Kipp, später in der BRD tätig.

Werke (Auswahl)

  • Geschichte der Quellen des römischen Rechts (1903) (PDF-Datei)
  • Quellenkunde des römischen Rechts (1896) (PDF-Datei)
  • Lehrbuch des Pandektenrechts (1887) (PDF-Dateien: Band 1, Band 2, Band 3)
  • Die Verurtheilung zur Abgabe von Willenserklärungen und zu Rechtshandlungen (1892) (PDF-Datei)
  • Wer kann nach deutschem bürgerlichen Recht mit Vermächtnissen belastet werden? (1901) (PDF-Datei)
  • Rechtswahrnehmung und Reurecht (1903) (PDF-Datei)

Verweise