Kleine Strafkammer
Eine Kleine Strafkammer ist die Berufungsinstanz bei Landgerichten für vorher an Amtsgerichten verhandelte Strafsachen. Besetzt ist eine Kleine Strafkammer mit einem Richter (Vorsitzender) und zwei Schöffen.
Eine Kleine Strafkammer ist die Berufungsinstanz bei Landgerichten für vorher an Amtsgerichten verhandelte Strafsachen. Besetzt ist eine Kleine Strafkammer mit einem Richter (Vorsitzender) und zwei Schöffen.