Verdienstkreuz für Kriegshilfe

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Verdienstkreuz für Kriegshilfe

Das Verdienstkreuz für Kriegshilfe wurde am 5. Dezember 1916 von Kaiser Wilhelm II. gestiftet. Es konnte an alle Männer und Frauen des Deutschen Reiches, aber auch an verbündete Ausländer verliehen werden, die sich im vaterländischen Hilfsdienst besonders ausgezeichnet hatten. Es gab keine Unterschiede im Rang und Stand der Ausgezeichneten. Für Verdienste um das Deutsche Rote Kreuz sollte weiterhin die 1898 gestiftete Rote Kreuz-Medaille verliehen werden. Das Kriegshilfekreuz konnte auch neben bereits erlangten Kriegsauszeichnungen wie dem Eisernen Kreuz getragen werden. Die Verleihung erfolgte mit Besitzurkunde. Es bestand keine Rückgabepflicht.[1]

Zuweilen wird das Verdienstkreuz als „Königlich Preußisch“ eingestuft, dies ist jedoch falsch. Wilhelm II. hatte das Ehrenzeichen in seiner Eigenschaft als deutscher Kaiser und nicht als König von Preußen gestiftet. Der Verleihungszeitraum wurde bis 1924 ausgedehnt.

Erläuterung

Verdienstkreuz an der Damenschleife
Trageweise
„Am 5. Dezember 1916 stiftete König Wilhelm II. von Preußen dieses Verdienstkreuz zur Auszeichnung besonderer Verdienste in der vaterländischen Kriegshilfe. Nachdem er es selbst angelegt hatte, verlieh er sie als Erstem dem GfM von Hindenburg. Bis zur Stiftung dieses Verdienstkreuzes sollte für Heimatverdienste nur der königliche Kronenorden 3. und 4. Klasse, das Verdienstkreuz in Gold und Silber, das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens in Silber und das Allgemeine Ehrenzeichen in Silber, jeweils am Erinnerungsband verliehen werden. Da aber der Krieg bereits große Ausmaße angenommen hatte, was eine unüberschaubare Verleihungszahl in Aussicht stellte und man die vorgenannten Auszeichnungen nicht durch Massenverleihungen entwerten wollte, war diese Verleihungspraxis nicht angezeigt. Dies galt gleichermaßen für Verleihungen des Eisernen Kreuzes am weißen Bande. Das preußische Staatsministerium empfahl daher dem König für diese Zwecke ausschließlich das Verdienstkreuz in Silber am Erinnerungsband zu verleihen. Dieser Vorschlag, dem Wilhelm II. ansich zustimmend gegenüberstand, wurde aus Gründen des fortgeschrittenen Krieges und der damit zusammenhängenden Kosten und der schwindenden Goldreserven des Staates, abgeändert. So wurde nun der Entwurf eines neuen Kreuzes aus Kriegsmetall favorisiert, welches sich im Aussehen an das genannte Verdienstkreuz in Silber anlehnte, sich jedoch im Metall und in der Inschrift des Mittelschildchens unterschied. Die Fa. Lauer, Nürnberg, wurde mit der Herstellung der Probestücke, nach der vom König genehmigten Entwurfszeichnung, beauftragt.
Am 26.12.1916 genehmigte Wilhelm II. die von Lauer gelieferten Probestücke. Fa. Lauer wurde sogleich beauftragt aus vorhandenem Metall 200 Stück dieser Auszeichnung „von Hand“ herzustellen um den sofortigen Bedarf zu decken. 100 Exemplare sollten dabei in braunen Etuis geliefert werden, zur Verleihung an hochgestellte Persönlichkeiten. Mit der Herstellung des Bandes wurde die Berliner Fa. Knoblauch beauftragt. Schlussendlich wurden von offizieller Seite 500000 Verdienstkreuze für 857000 Mark und 167643 Meter Band zum Verdienstkreuz beschafft. Da diese Mengen nicht allein von einer Fa. angefertigt werden konnten und es auch privat beschaffte Kreuze aus Bronze, sogar aus Silber gibt, waren auch andere Firmen mit der Herstellung beschäftigt. Die Verleihungen zogen sich noch bis einige Jahre nach Kriegsende hin. 1924 wurden die restlichen, noch im Bestand der Generalordenskommission befindlichen 44250 Verdienstkreuze, nebst 15511 Meter Band, den Neuen Berliner Messingwerken verkauft. Bei einigen Kreuzen finden sich Herstellermarken auf den Segmenten am oberen Kreuzarm. Die Verleihungen wurden über Vorschlagslisten abgearbeitet. Verliehen wurden die Kreuze mit einer vorgedruckten Urkunde, in der der Name des Beliehenen handschriftlich eingetragen wurde. Frauen trugen das Verdienstkreuz für Kriegshilfe an einer Bandschleife.“[2]

Siftungstext

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen usw. haben in Dankbarer Anerkennung der seit mehr als zwei Jahren mit treuer Hingebung daheim geleisteten Kriegsarbeit, für die nunmehr die gesamte Volkskraft aufgeboten werden wird, beschlossen, ein „Verdienstkreuz für Kriegshilfe“ zu stiften und bestimmen darüber folgendes:

§ 1.
Das Verdienstkreuz für Kriegshilfe besteht aus einem aus Kriegsmetall hergestellten achtspitzigen Kreuz mit einem Mittelschild, das auf der Vorderseite die Inschrift „Für Kriegshilfsdienst“ und auf der Rückseite Unseren gekrönten Namenszug trägt. Das Kreuz wird an einem weißen, sechsmal schwarz gestreiften Bande mit rotem Vorstoß getragen und hat in der Ordensreihe seinen Platz zwischen der Rettungsmedaille und den Orden dritter Klasse am satzungsmäßigen Bande.
§ 2.
Das Verdienstkreuz für Kriegshilfe soll ohne Unterschied des Ranges und Standes an Männer und Frauen verliehen werden, die sich im vaterländischen Hilfsdienst (§ 2 des Reichsgesetzes vom 5. Dezember 1916, Reichsgesetzblatt S. 1333) besonders ausgezeichnet haben. Jedoch soll es betreff der Verdienste um die Krankenpflege im Dienste des Roten Kreuzes und der ihm verwandten Aufgaben bei der Verleihung der dafür bestimmten Auszeichnung der Roten Kreuzmedaille bleiben.
Das Verdienstkreuz für Kriegshilfe kann in geeigneten Fällen auch an Angehörige der verbündeten Mächte verliehen werden.
Die Verleihung neben dem Eisernen Kreuz oder anderen Kriegsauszeichnungen ist zulässig.
§ 3.
Das Verdienstkreuz für Kriegshilfe verbleibt beim Tode des Inhabers zur Erinnerung an dessen Verdienste im Besitz der Angehörigen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben, Großes Hauptquartier, den 5. Dezember 1916 gez. Wilhelm R.

Aussehen

Das Ordenszeichen ist ein achtspritziges Kreuz aus grauem Feinzink und zeigt in Medaillon die Inschrift „FÜR KRIEGS-HILFSDIENST“. Darunter sind zwei gekreuzte Eichenlaubzweige zu sehen. Rückseitig die von einer Krone überragten Initialen „W R“ (Wilhelm Rex).

Fußnoten