Kriminalität im Dritten Reich

Aus Metapedia
Wechseln zu: Navigation, Suche

Die Kriminalität im Dritten Reich konnte im Vergleich zur „Weimarer Republik“ wesentlich reduziert werden.

Zahlen

Anders lautende Behauptungen, die Kriminalität im Dritten Reich sei nicht oder nur unwesentlich zurückgegangen, berücksichtigen nicht die veränderte Rechtslage. So wurden in der Gesamtzahl der Delikte nun auch neue Sittlichkeits- und Unzuchtsverbrechen geführt. Für die einschlägigen Verbrechen wie Mord, Diebstahl und Körperverletzungen ist jedoch ein enormer Rückgang zu verzeichnen. Leichte, gefährliche und schwere Körperverletzungen sanken von 47.983 (1931) kontinuierlich auf 17.371 (1939), die einfachen Diebstähle im selben Zeitraum von 77.510 auf 48.252, der schwere Diebstahl konnte sogar zahlenmäßig von 21.845 auf 10.082 mehr als halbiert werden. Und auch Mord und Totschlag sanken von 502 auf 336 Delikte um gut ein Drittel.

In Folge der verschärften Strafkriterien überstieg die Zahl der Gefangenen 1934 zum ersten Mal die Marke von 100.000. Großen Anteil daran hatte auch die Ahndung von Bagatelldelikten und Wiederholungsstraftaten, die zu Sicherheitsverwahrungen im großen Stil führten.

Von allen Männern und Frauen, die sich am 1. Januar 1937 in Sicherheitsverwahrung befanden, waren 7,7 Prozent Gewalt- oder Sexualverbrecher, während 86,1 Prozent wegen Diebstahls oder Betrugs verurteilt worden waren.

Weltanschaulicher Hintergrund

Im 25-Punkte-Programm der NSDAP vom 24.2.1929 wird unter Punkt 19 das Thema Verbrechen und Kriminalität folgendermaßen beschrieben:

„Wir fordern den rücksichtslosen Kampf gegen diejenigen, die durch ihre Tätigkeit das Gemeininteresse schädigen. Gemeine Volksverbrecher, Wucherer, Schieber usw. sind mit dem Tode zu bestrafen, ohne Rücksicht auf Konfession und Rasse.“

In Adolf Hitlers Werk Mein Kampf finden sich keine konkreten Aussagen zu diesem Themenfeld.

Kampf gegen die Kriminalität im Dritten Reich

„Zu den hartnäckigen Legenden um das Dritte Reich zählt auch die Behauptung, in jenen Jahren habe es keine nennenswerte Kriminalität ge­geben: Frauen, so die gängige Rede, hätten sich auch ohne Begleitung nachts unbesorgt auf die Straße wagen können. Der Grund wird im harten Durchgreifen Hitlers gesehen.“

Mit diesen Sätzen beginnt der Mitarbeiter des 1949 auf „Anregung“ der Alliierten geschaffenen Münchener Instituts für Zeitgeschichte, Werner Bührer, seinen Artikel über »Kriminalität im Dritten Reich«, um dann zu dem erwarteten politisch korrekten Schluß zu gelangen, die Kriminalität sei nur unwesentlich zurückgegangen. Hierbei stellt er insbesondere die »gefühlte Kriminalität« der damals Lebenden in Frage, die sich zwischen 1933 und 1939 – die Kriegszeit ist, vor allem in der Endphase des Weltkrieges und in Großstädten, aus naheliegenden Gründen anders zu beurteilen – in jenen zwölf Jahren sicherer gefühlt haben als heutzutage. Bührer bedient sich hierbei eines besonders simplen Taschenspielertricks: Während die Menschen bewußt zwischen ihren Erlebnissen im Dritten Reich und in der Nachkriegszeit der Bundesrepublik unterscheiden, vergleicht Bührer die Verbrechen während des Dritten Reiches mit den Statistiken der Weimarer Republik. Damit nicht genug: Sämtliche von ihm zitierten Quellenbelege – seine alleinige Beweisgrundlage – sind aus zweiter Hand zitiert und stellen zudem eine nicht weiter begründete Auswahl aus der Kriminalstatistik des Statistischen Reichsamtes dar. Selbst bei dieser von ihm vorgenommenen Auswahl muß er einräumen, daß die Zahl der rechtskräftig verurteilten Personen zwischen 1923 (823.902) und 1938 (335.665) durchaus deutlich, wenn auch nicht ohne Schwankungen, abgenommen hat. Er verweist darauf, daß die Anzahl bestimmter Delikte während der NS-Zeit sogar deutlich gestiegen sei und führt dafür die Zunahme des Straftatbestands der Widernatürlichen Unzucht an, von 665 Delikten im Jahre 1931 auf 7.614 für 1939. Bührer unterschlägt schlicht die seit 1933 und vor allem durch die verschärfte Rassegesetzgebung 1935 völlig veränderte Rechts- und Bemessungsgrundlage. Unzuchtskonstellationen, die 1931 ohne jede Strafbewehrung waren, also etwa eine geschlechtliche Beziehung zwischen einem deutschen Mädchen und einem jüdischen Mann, fielen ab 1933 in die Statistik. Auch Verbrechen und Vergehen wider die Sittlichkeit (1931: 12.879; 1939: 19.980) sind statistisch ähnlich zu bewerten.

Nicht erwähnenswert sind für Bührer allerdings folgende Vergleichszahlen, die für den Durchschnittsdeutschen jedoch von wesentlich größerer Bedeutung waren und sind: leichte, gefährliche und schwere Körperverletzungen sanken von 47.983 (1931) kontinuierlich auf 17.371 (1939), die einfachen Diebstähle im selben Zeitraum von 77.510 auf 48.252, der schwere Diebstahl konnte sogar zahlenmäßig von 21.845 auf 10.082 mehr als halbiert werden. Und auch Mord und Totschlag sanken von 502 auf 336 Delikte um gut ein Drittel.

Aber auch wenn die Weimarer Republik bereits viele Ansätze sittlicher und moralischer Entgleisung und deren versuchter juristischer Rechtfertigung, ähnlich wie in der Bundesrepublik Deutschland, aufweist, so ist der Vergleich zwischen der deutschen Bevölkerung der zwanziger und der dreißiger Jahre doch ein Vergleich zweier durch Erziehung, Vorbild und ethni­sche Einheitlichkeit sittlich gefestigter Volkskörper. Der viel aussagekräftigere Vergleich mit den Verhältnissen in der heutigen BRD wird wohlweislich vermieden. Denn vor allem die Erfolge der NS-Regierung im Kampf gegen das organisierte Verbrechen sind gradezu atemberaubend. Ähnlich wie vor ihm Mussolini in der Auseinandersetzung mit den verschiedenen Gruppen der Mafia in Sizilien war es Adolf Hitler innerhalb nicht einmal eines Jahres gelungen, die orga­nisierte Schwerstkriminalität völlig zu zerschlagen. Im Norden und Osten Berlins hatten die sogenannten Ringvereine ähn­liche Machtstellungen inne wie die Chicagoer Gangster. Darunter verstand man zu Beginn der dreißiger Jahre besonders erfolgreiche Gruppen oder Kolonnen von Kapitalverbrechern, die von einer kleinen Anzahl von Drahtziehern im Hintergrund gelenkt wurden. Es gab zahlreiche Helfershelfer, vom Ausbaldowerer über die Klinkenputzer bis hin zu Hehlern. Wurden bei Überfällen oder Bankraubversuchen Mitglieder der Ringvereine verletzt, standen Ärzte zur Verfügung, die die Wunden versorgten, ohne nach deren Herkunft zu fragen. Ebenso wurden für Schwerverbrecher im Todesfall ein pompöses Staatsbegräbnis sowie eine auskömmliche Hinterbliebenenversorgung finanziert. Bei Verhaftungen verteidigten die gerissensten, zumeist jüdischen Anwälte die finanzkräftige Klientel. All diese fast schon versicherungsähnlichen Leistungen wurden aus den immens hohen Mitgliedsbeiträgen finanziert, die auch bei geschäftlicher Flaute erbarmungslos eingetrieben wurden. Zum Verhängnis wurde den Ringvereinen ab 1933 auch ihr (pseudo-) politisches Bekenntnis; man erinnerte sich gern an eine der eindrucksvollsten Reden des Sozialdemokraten Philipp Scheidemann im Berliner Lustgarten, die mit den Worten begann: »Ihr Diebe, Huren, Mörder – euch rufe ich, kommt zu uns!« Man fühlte sich politisch angesprochen und ahnte damals noch nicht, daß man mit dieser Parteinahme zwei wachsende und später übermächtige Gegner auf den Plan rief: die NSDAP und die SA. Schon zuvor hatten es sich die »Hamburger Zimmermannsleute« zur Aufgabe gemacht, sporadisch in Berlin in Ringvereinslokalen aufzutauchen und dort sowohl das Mobiliar als auch die Visagen der Berufsverbrecher geradezurücken. Besondere Verdienste um die Verharmlosung schwerster Straftaten erwarb sich bis dahin auch die liberale Presse, die in Gewohnheitsverbrechern nichts anderes als »politische und irregeleitete Kinder sehen wollte«.

Nach der Machtübernahme Hitlers übernahm die KPD diese Unterweltorganisationen dann in ihre illegalen Kader. Man muß der Gerechtigkeit halber erwähnen, daß viele der echten Kommunisten sich gegen diese Gemeinschaft mit Berufsverbrechern wandten und später zur Gegenseite übergingen. Hitler ließ vom ersten Tag der Machtübernahme an rigoros gegen die Ringvereine vorgehen. Deren Finanziers zogen sich schnell zurück oder gingen meist über die Grenze. Ohne deren Vorfinanzierung waren größere Unternehmungen wie zum Beispiel ein Bankraub nicht durchführbar, denn für Ausbaldowerer, die wiederum Bankangestellte schmieren mußten, bis hin zu Spezialapparaturen wie Schweißbrenner usw. waren erheb­liche Mittel aufzuwenden. Da die neue Regierung ihre Fahndungserfolge nicht durch windige Advokaten gefährdet sehen wollte, wandte sie in zahlreichen Fällen eine Sicherungsverwahrung an, die durch ihre Unbefristetheit höchst abschreckend wirkte. Mehrmals wurden Verbrecher auch vor Verhandlungsende auf der Flucht erschossen. Dies sprach sich in den Kreisen auch der hartgesottensten Berufsverbrecher wie ein Lauffeuer herum. Man spürte, der vormals wehrlose Staat wehrte sich jetzt zwar mit vorübergehend illegalen, aber umso effizienteren Mitteln. Sicherungsverwahrung oder gar der Tod waren Risiken, die sich für Verbrecher nicht gut unter Geschäftskosten verbuchen lassen konnten.

Der Sohn eines preußischen Generals, Kriminalreporter und -schriftsteller Franz von Schmidt, der die Berliner Kriminellen- und Polizeiszene von der Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert bis in die frühen fünfziger Jahre begleitet hat, stellte 1955 fest: »… ein organisiertes Verbrechertum gab es nach 1934 in Deutschland nicht mehr.« Über die Methoden und die Rigorosität, mit der der autokratische Staat gegen das Berufsverbrechertum zu Felde zog, kann man aus heutiger Sicht sicherlich streiten, nicht aber über die Tatsache, daß das Ergebnis im Sinne der rechtschaffenen Bevölkerung war. Im Kreise von Polizeichefs, Staatsanwälten und Richtern hatte sich Hit­ler besonders über die finanzielle Seite der Strafverfolgung empört. Laut dem ehemaligen Berliner Polizeipräsidenten Admiral von Lewetzow habe Hitler den Anwesenden vorgerechnet, was ein lebenslanger Häftling den Staat in vierzig Jahren koste: umgerechnet 30 Volkswagen. Aber nicht nur mit dieser Ansicht befand sich Hitler in Übereinstimmung mit dem Rechtsempfinden der großen Mehrheit des deutschen Volkes. Dies beweist eine andere Episode der Erinnerungen seines langjährigen Adjutanten Julius Schaub: Als Hitler Mitte der dreißiger Jahre in einer Zeitung von einem erpresserischen Kindesraub las, fragte er seinen Justizminister Dr. Gürtner nach dem zu erwartenden Strafmaß, wenn der Täter gefaßt würde. Gürtner antwortete, zwischen einem und zwei Jahren Gefängnis. Hitler forderte umgehend ein neues Gesetz, das für eine solche Straftat, aber auch für Raubmorde an Taxifahrern usw., zwingend die Todesstrafe vorsehen sollte. Seine Begründung: »Ich will nicht, daß bei uns die amerika­nischen Gangstermethoden einreißen.«

Quelle

Literatur