Landesrechnungshof
Als Landesrechnungshöfe bezeichnet man in der Bundesrepublik Deutschland die obersten Landesbehörden der Bundesländer, die als offiziell politisch unabhängige Behörden für die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des jeweiligen Bundeslandes auf Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit zuständig sind. Im Behördenaufbau der Bundesländer stehen die Landesrechnungshöfe auf derselben Stufe wie die Landesregierungen und die einzelnen Landesministerien. Auf Bundesebene werden diese Aufgaben vom Bundesrechnungshof übernommen.
Verweise
- Heimseite des Landesrechnungshofes Baden-Württemberg
- Heimseite des Landesrechnungshofes Bayern
- Heimseite des Rechnungshofes Berlin
- Heimseite des Landesrechnungshofes Brandenburg
- Heimseite des Landesrechnungshofes Bremen
- Heimseite des Landesrechnungshofes Hamburg
- Heimseite des Landesrechnungshofes Hessen
- Heimseite des Landesrechnungshofes Mecklenburg-Vorpommern
- Heimseite des Landesrechnungshofes Niedersachsen
- Heimseite des Landesrechnungshofes Nordrhein-Westfalen
- Heimseite des Landesrechnungshofes Rheinland-Pfalz
- Heimseite des Landesrechnungshofes Saarland
- Heimseite des Landesrechnungshofes Sachsen
- Heimseite des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt
- Heimseite des Landesrechnungshofes Schleswig-Holstein
- Heimseite des Landesrechnungshofes Thüringen