Salisches Recht
Das Salische Recht (lat. Lex Salica, Pactus Legis Salicae) wurde 507–511 auf Anordnung des Merowingerkönigs Chlodwig I. verfaßt, womit sie eines der ältesten erhaltenen Gesetzbücher ist. Sie zählt zu den germanischen Stammesrechten. Benannt ist sie nach dem fränkischen Stamm der Salfranken.
In der Lex Salica wurde Germanisches Recht erstmals schriftlich niedergelegt. Die Artikel befassen sich mit allen möglichen Rechtsfällen, wobei der Schuldige – sofern er freien Standes war – fast immer eine Geldbuße entrichten mußte. Unfreie dagegen wurden mit Körperstrafen wie Hieben oder Rutenschlägen und in wenigen Fällen sogar mit dem Tod bestraft.
Dabei unterschieden sich die Strafen, je nachdem wer geschädigt wurde und wer der Täter war, so daß anhand der unterschiedlichen Strafmaße die Standesunterschiede der damaligen Gesellschaft deutlich werden. Beispielsweise stand auf Ermordung eines „Römers“, das heißt eines zur Provinzbevölkerung gehörenden Galloromanen, eine Geldstrafe in Höhe von 100 Schillingen aus, während die Tötung eines freien Franken in doppelter Höhe mit 200 Schillingen geahndet wurde. Wiederum höher stand die Gruppe der galloromanischen Tischgenossen (Mitglieder des Hofes) des Königs mit 300 Schillingen, während das höchste Sühnegeld von 600 Schillingen für die Tötung von Mitgliedern des unmittelbaren Gefolges des Königs zu entrichten war. Es waren auch Geldbußen für Beschimpfungen vorgesehen, wobei das Wort „Hure“ mit 45 Schillingen am höchsten bestraft wurde.
Des Weiteren enthielt die Lex Salica Bestimmungen über das Erbrecht und die Gerichtsordnung. In Anlehnung an diese Erbrechtsbestimmungen wurde später in vielen europäischen Herrscherhäusern die Thronfolge so festgelegt, dass Frauen nicht die Krone erben konnten, selbst dann nicht, wenn keine männlichen Erben existierten: In terram salicam mulieres ne succedant.
Diese besondere Bestimmung der Lex Salica wird heute oft als das Salische Recht schlechthin verstanden und gilt noch heute in einigen Monarchien, und als Hausrecht in den meisten deutschen Adelshäusern.
Verweise
Literatur
- Jakob Friedrich Behrend, Richard Behrend: „Lex salica“ (1897) (PDF-Datei)
- Knut Jungbohn Clement, Heinrich Matthias Zoepfl: „Forschungen über das Recht der salischen Franken vor und in der Königszeit. Lex Salica und Malbergische Glossen. Erläuterungen, nebst ersten Versuch einer vollständigen hochdeutschen Uebersetzung“ (1879) (PDF-Datei)