Lichtmaschine

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Als Lichtmaschine bezeichnet man bei Kraftfahrzeugen mit Verbrennungskraftmaschinenantrieb den Stromerzeuger, der die Fahrzeugbatterie auflädt, die wiederum die elektrischen Geräte an Bord mit Strom versorgt. Es handelt sich um einen elektrischen Generator.

Die Lichtmaschine wird mit einem Treibriemen vom laufenden Motor mit angetrieben. Sie liefert den Strom an die Batterie. Da die Spannung drehzahlbedingt nicht konstant ist, wird zwischen dem Generator und der Batterie ein Laderegler geschaltet, der die Spannung konstant auf die Ladespannung der Autobatterie regelt.

Früher waren die Lichtmaschinen im Kraftfahrzeug Gleichstromgeneratoren, die aber den Nachteil hatten, erst bei höherer Drehzahl ausreichend Strom zu produzieren. Durch den zunehmenden Energiebedarf in den Fahrzeugen – es wurden im Laufe der Jahre immer mehr elektrische Verbraucher eingeführt (z. B. Klimaanlagen) – wurde immer mehr Strom verbraucht. Deshalb werden seit den 1970er Jahren Drehstromgeneratoren verwendet, die schon bei der Leerlaufdrehzahl des Motors ausreichend Strom liefern und auch wesentlich kleiner gebaut werden können als die Gleichstromlichtmaschinen. Die Leistungen der Lichtmaschinen von normalen PKW liegen bei rund 2–3 kW.

Hinweis

Im Gegensatz zu den Gleichstromlichtmaschinen muß bei den Drehstromlichtmaschinen immer eine Batterie als Last angeschlossen sein, da Drehstromlichtmaschinen immer unter Mindestlast stehen müssen, um nicht zerstört zu werden.

Siehe auch