Lichtspielgesetz (1920)

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Das Lichtspielgesetz (1920) (LG 20) regelte den sogenannten „Filmjugendschutz“ durch die Schaffung von staatlichen Prüfstellen für den Film.

Wissenswertes

Die rechtlichen Grundlagen der Filmzensur in der Weimarer Republik wurden im Lichtspielgesetz vom 12.Mai 1920 (LG 20) festgelegt. Die Durchführung übernahmen die „Filmprüfstellen“ in Berlin und München. Geprüft wurden alle Filme, die nach Inkrafttreten des Gesetzes in Deutschland öffentlich aufgeführt werden sollten. Die Prüfung umfaßte auch die Filmtitel und das Werbematerial. Sie erfolgte nach rein polizeilichen Gesichtspunkten. Verbotsgründe bestanden in der Gefährdung lebenswichtiger Interessen des Staates, der öffentlichen Ordnung oder der allgemeinen Sicherheit.