Metapedia:Werkstatt/Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

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Der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ist eine Straftat nach § 113 des BRD-Strafgesetzbuches.

Geschützte Rechtsgüter
Geschützte Rechtsgüter der Strafvorschrift sind
a) die Vollzugstätigkeit (Vollstreckungsgewalt) des Staates und
b) seiner zur Vollstreckung berufenen Organe, die somit indirekt die Effektivität und Gewähr staatlicher Vollstreckungshandlungen bestärkt.

Ursprünglich sollte dieser Tatbestand auch den Täter vor unsinnigen Widerstandshandlungen schützen. Oft wird jedoch nur noch der Vollstreckungsbeamte als besonders schutzwürdig betrachtet.

Gesetzesverschärfungen §113 und §114StGB
Der Tatbestand des § 113 StGB wurde zuletzt im November 2011 verschärft und gleichzeitig das mögliche Höchststrafmaß für den Grundtatbestand von zwei auf drei Jahre Freiheitsstrafe angehoben.

Umdeutung des eigentlichen Rechtsgutes
Diese Gesetzesverschärfung wurde laut Fachleuten damit begründet, dass man der Polizei wegen vergangener dienstlicher einen Gefallen erweisen will. (siehe Gesetzesbegründung im Entwurf) somit ist hier nicht mehr das Recht geschützt sondern die polizeilichen Interessen!

Behördenwillkür
Man könnte einfach Vollstreckungsgrund erfinden eine Festname oder Durchsuchung begründen, Rechtfertigung von Gewalt Es besteht bei der Verhältnismäßigkeit auffälliges Missverhältnis: Keine bzw. ganz wenig Veruteilungen von Beamten wegen Übergriffen, Verfolgung Unschuldiger oder Rechtsbeugung

Gesetz Verfassungsfeindlich
Dieses Gesetz könnte eine direkte Form von Extremismus eine unmittelbare Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates darstellen Es richted sich gegen Grundsätze im GG wie z.B.: alle Gewalt geht vom Volk aus, der Gleichheitsgrundsatz oder das Widerstandsrecht nach Art. 20 Dieses Gesetz wegen der deutschen Geschichte unangebracht - Vergleich mit 3. Reich DDR usw.
--> Politische Verfolgung, Mittenextremismus Unklar, welche Absichten hinter dem Gesetz stecken, und diese in der Praxis für den Bürger bedeuten.
Z. B.: aufgrund der Versagens der Politik und Behörden wird mit Aufständen gerechnet, dagengen möchte man mit dieser Gesetzesverschärfung entgegen wirken.

Verweise

Quellen von Argumenten gegen das Gesetz von Anwälten und vom deutschen Richterbund
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=23654
Meinung von einen Richter:
https://community.beck.de/2016/11/30/schon-wieder-justizminister-maas-will-ss-113-stgb-erneut-verschaerfen-gibt-es-dafuer-einen-vernuenftigen
https://weact.campact.de/petitions/nein-zum-polizeistaat-stoppt-die-anderungen-der-ss113-und-ss114stgb-2:
"Im Gegenzug besteht kaum Schutz vor Polizeigewalt. Regelmäßig ist eine Anzeige in solchen Fällen ein Eigentor, wie Jura-Professor Clemens Arzt ausführt: "Wenn Sie als Bürgerin und Bürger der Auffassung sind, die Polizei sei übergriffig geworden, und zeigen Polizeibeamte an, können Sie so sicher wie das Amen in der Kirche auch davon ausgehen, dass Sie am nächsten Tag wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt angezeigt werden. Das ist eine absolut selbst indizierte und selbst induzierte Zahl der Polizei, die Polizei alleine hat es in der Hand zu dokumentieren, wie viel Widerstandshandlung es gegen Polizeibeamte aus ihrer eigenen Sicht gibt."


Videos

Polizeigewalt - Hat die Polizei ein Gewaltproblem?
https://www.youtube.com/watch?v=V24izI7LQxU
ZDF Peter Hahne - Die Polizei: Prügelknabe der Nation?
https://www.youtube.com/watch?v=rITBSy7oCUM
https://www.youtube.com/watch?v=zP0S2niGa78
https://www.pravda-tv.com/2013/07/grun-und-blau-polizeigewalt-vertrauen-gleich-null/

Der Fall Familie E.

Dieser Fall zeigt zweifelhaften Diensteifer, Willkür, und Schikane bei einer Vollstreckung, bei der es überhaupt nichts zu Vollstrecken gab.
https://www.merkur.de/bayern/meta-die-polizei-unser-leben-ruiniert-1413276.html
http://www.zeit.de/2013/30/polizei-gewalt-streitgespraech