Mezger, Edmund
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Edmund Mezger ( 15. Oktober 1883 in Basel; 24. März 1962 in Göppingen) war ein deutscher Strafrechtler und Kriminologe. Von der Zeit der Weimarer Republik bis in die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg hinein leistete er wichtige Beiträge zur Strafrechtsdogmatik − hier insbesondere in der Tatbestandslehre, den subjektiven Unrechtselementen und zum Schuldbegriff.
Mitgliedschaften
- Deutsche Strafrechtliche Gesellschaft
- Deutsche Landesgruppe der Internationalen Kriminalistischen Vereinigung
- Kriminalbiologische Gesellschaft, Mitglied des Vorstandes
- Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen
Schriften
- Sein und Sollen im Recht, Tübingen 1920
- Die Auslegung des Versailer Vertrages, 1926
- Vom Sinn der strafrechtlichen Tatbestände, in: Festschrift Träger, Berlin 1926, S. 187-230
- Persönlichkeit und strafrechtliche Zurechnung, 1926
- Strafrecht, ein Lehrbuch, 1. Aufl., München-Leipzig 1931 (2. Aufl. 1933, 3. Aufl. 1949)
- Kriminalpolitik auf kriminologischer Grundlage, 1. Aufl., Stuttgart 1934 (2. Aufl. 1942, 3. Aufl., Kriminalpolitik und ihre kriminologischen Grundlagen 1944)
- Die materielle Rechtswidrigkeit im kommenden Strafrecht, in: Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft 55 (1936), S. 1-17
- Kriminalpsychologische Probleme im Strafrecht (Vortrag vom 05.06.1943), München 1943
Literatur
- Das Deutsche Führerlexikon, Otto Stollberg G.m.b.H., Berlin 1934