Minderwertigkeit
Der Begriff der Minderwertigkeit wird sowohl zur Bezeichnung eines Objekts von geringer Qualität als auch zur Bezeichnung tiefstehender moralischer und sozialer Eigenschaften eines Menschen bezeichnet. In diffuser Form wird er heutzutage in der Veröffentlichten Meinung fast ausschließlich der Zeit des Nationalsozialismus, in zumeist falschem Zusammenhang, zugeordnet. Damals jedoch wurde der Ausdruck in der Regel nicht für schlechte Erbfaktoren, die letztlich die Substanz eines gesamten Volkes zerstören könnten, verwendet; sondern hierfür waren die Begriffe „erbkrank“ oder „Entartung“ gebräuchlich. Als minderwertig wurden hingegen asoziale und am Volkskörper schmarotzende Personen bezeichnet.
Was verstehen wir unter „minderwertig“?
Wer ist minderwertig oder erbkrank im Sinne der Rassenpflege? Auch hierüber bestehen ganz falsche Vorstellungen. Minderwertig nennen wir nur die Menschen oder Familien, die sich als charakterlich oder sozial unbrauchbar erweisen. Aus ihnen setzt sich das große Heer der sogenannten Asozialen zusammen, deren Haupteigenschaften in Arbeitsscheu und Mangel an Ordnungssinn bestehen. Leider hat diese Menschengruppe, die zu keiner geordneten Arbeit zu gebrauchen ist, auch heute noch eine ungewöhnlich hohe Kinderanzahl, so daß sich daraus eine immer stärkere Gefährdung und Belastung für die tüchtigen Volksteile und gleichzeitig eine Herabsetzung der Leistungsfähigkeit unseres Volkes überhaupt ergibt. Daraus folgt, daß Mittel und Wege gefunden werden müssen, auch die Asozialen einmal restlos von der Fortpflanzung auszuscheiden.
Erbkrank ist derjenige, der eine körperlich oder geistig schlechte Anlage in sich trägt, die durch Vererbung auf das nächste Geschlecht übertragen werden kann. Beispiel: Es gibt Familien, in denen gewisse Erkrankungen der Augen vorkommen, die zur Erblindung führen. Diese Erkrankungen sind erblich und werden von einem Geschlecht auf das andere übertragen. Ein Mensch dagegen, der im Laufe seines Lebens infolge einer Ansteckung, eines Unfalles, einer Bestrahlung und ähnlicher Einflüsse erblindet, trägt deshalb noch keine Anlage dazu in sich und wird niemals sein Leiden auf seine Kinder weitergeben. Sogar angeborene Krankheiten brauchen nicht unter allen Umständen vererbbar zu sein. Es kommt natürlich auf die Schwere der Krankheit an. Mißbildungen der Hände, der Finger (überzählige oder zusammengewachsene Finger) sind ganz ausgesprochen erblich. Zweifellos ist also eine Familie, die an einer solchen Mißbildung leidet, in gewissem Grade erblich belastet. Ob aber ein Mensch zwei zusammengewachsene Finger hat oder nicht, ist für sein sonstiges Wesen gleichgültig. Es ist ein Schönheitsfehler, der seinen Wert für die Allgemeinheit nicht vermindert. Hier liegt also ein leichter Erbfehler vor, um dessentwillen man natürlich einen Menschen nicht von der Fortpflanzung ausschalten kann. Die Grenze ist dort zu ziehen, wo die Krankheit den Gesamtwert des Menschen wesentlich vermindert. Eine erbliche Geisteskrankheit, eine epileptische Anlage, die zur geistigen Verblödung führen kann, schwere Triebkrankheiten, die den Menschen zum Verbrecher machen, das sind Erbfehler, die das Wohl der Allgemeinheit gefährden. Von der Gruppe der Erbkranken sind also nur Menschen mit schweren Erbkrankheiten auszuschalten.
In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, daß wir uns hüten wollen, im täglichen Leben den Erbkranken als „minderwertig“ zu bezeichnen. Wenn der Ausdruck hier gelegentlich beibehalten worden ist, so hat er doch aus dem Sprachgebrauch zu verschwinden oder soll für die charakterlich Anrüchigen, Asozialen, vorbehalten sein. Wir wollen dem Erbkranken nicht dadurch sein grausames Los noch schwerer machen, daß wir ihn mit dem Fluch der Minderwertigkeit diffamieren. Auch der Erbkranke ist unser Volksgenosse. Unsere Fürsorge für ihn findet darin ihren Ausdruck, daß wir ihm die Verantwortung für das kommende Geschlecht abnehmen.