Mitglied des Deutschen Bundestages
Mitglied des Deutschen Bundestages (MdB) ist die BRD-juristische Bezeichnung für einen Abgeordneten im sogenannten „Deutschen Bundestag“. Häufig wird auch von „Bundestagsabgeordneten“ geredet. MdB wird als Namenszusatz mit Komma hinter den Namen des Abgeordneten gesetzt. Analog wird MdL für Landtagsabgeordnete verwendet. Bundes- und Landtagsabgeordnete leisten keinen Amtseid.