Nachrücker

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Als Nachrücker wird ein Abgeordneter im Deutschen Bundestag, einem Landesparlament, dem EU-Parlament oder prinzipiell auch allen anderen Gremien bezeichnet, der das Mandat eines aus dem Gremium ausscheidenden oder überraschend nach der Wahl nicht verfügbaren Abgeordneten übernimmt.

Siehe auch