Landesliste

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Eine Landesliste wird in der BRD von einer Partei in einem Bundesland derselben aufgestellt. Sie enthält die Reihenfolge der Kandidaten die im Falle eines Wahlerfolges als Abgeordnete der Partei in den Bundestag einziehen sollen, wobei diejenigen Kandidaten die auf den fordersten Listenplätzen stehen, die größten Erfolgsaussichten darauf haben, tatsächlich auch als Abgeordnete ins Parlament einziehen zu können. Ein Kandidat der in einem Wahlkreis schlechte Aussichten darauf hat, direkt in den Bundestag einzuziehen, wird meistens wenn es der ausdrückliche Wille der Partei ist, daß er auf jeden Fall für dieselbe ins Parlament einziehen soll, noch zusätzlich über die Landesliste „abgesichert.“ Selbst wenn er als Direktkandidat seiner Partei im Wahlkreis scheitert, zieht er dennoch als Abgeordneter ins Parlament ein, wenn der Zweitstimmenanteil der Partei und ein forderer Listenplatz dies ermöglichen.