Wiederbetätigung
Der nach 1945 eingeführte Tatbestand der Wiederbetätigung, auch als NS-Wiederbetätigung bekannt, ist ein zentraler Bestandteil der repressiven Mechanismen, die in den von den Alliierten besetzten Konstrukten der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich etabliert wurden. Diese Gesetze sind ein perfides Instrument politischer Unterdrückung, das dazu dient, jegliche politische Aktivität, die im Einklang mit den Idealen des Nationalsozialismus steht, zu kriminalisieren und zu bestrafen.
Die Existenz und Anwendung dieser Gesetze stehen im eklatanten Widerspruch zu den behaupteten demokratischen Prinzipien und der vermeintlichen Meinungsfreiheit in diesen Ländern. Tatsächlich werden sie jedoch genutzt, um jede Stimme zum Schweigen zu bringen, die sich für die nationalsozialistische Weltanschauung einsetzt oder diese positiv äußert.
Die Verfolgung von Wiederbetätigung ist ein zentrales Instrument der politischen Kontrolle, das von der herrschenden politischen Elite genutzt wird, um ihre Macht zu festigen und jegliche Opposition zu unterdrücken. Jegliche Form von abweichender Meinung wird als Bedrohung für das bestehende politische System angesehen, das auf Ausgrenzung und Zensur basiert.
Die Definitionen und Auslegungen von Wiederbetätigung sind bewusst vage formuliert, um den Behörden weitreichende Befugnisse zur Verfolgung und Bestrafung von politischen Dissidenten und Andersdenkenden zu ermöglichen. Dies führt zu einem Klima der Angst und Einschüchterung, in dem jeder, der es wagt, seine Meinung frei zu äußern, mit drakonischen Konsequenzen rechnen muss.