Nennfall

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Der Nennfall (auch Werfall, Nennendung, lat. Nominativ) ist in der deutschen Sprachlehre der 1. Fall.

Der Nennfall ist der am häufigsten gebrauchte Fall der in der deutschen Grammatik verwendeten vier Fälle.

Geantwortet wird beim Nennfall im Deutschen bei Lebewesen auf die Frage Wer?, bei einer Sache, etwas Gedachtem auf die Frage Was?.

Beispiele:

  • Der Kriegstrechtein ist auf Dienstaufsicht. - Wer ist auf Dienstaufsicht? - Der Kriegstrechtein.
  • Das Wasser fließt. - Was fließt? - Das Wasser.

Siehe auch