Zeugefall
Der Zeugefall (auch Wesfall, lat. Genetiv bzw. Genitiv) ist in der deutschen Sprachlehre der 2. Fall.
Er wird immer dann verwendet, wenn man Eigentums- oder Besitzverhältnisse darstellen will. Daneben gibt es aber unzählige andere Verwendungen, die jedoch wegen des viel erörterten Sprachverfalles zugunsten anderer Fälle (oft des dritten Falles, des Gebefalles) aufgegeben werden. Es gibt Gegenströmungen, die dies verhindern wollen.
Inhaltsverzeichnis
Gebrauch
Das Fragewort lautet Wes? oder Wessen?. Beispiele hiefür sind:
- Der Hund des Kindes frisst dein Essen. - Wessen Hund? - Des Kindes Hund.
Verwendungen bei Zeitwörtern
Viele Zeitwörter verlangen den Zeugefall. Unrichtigerweise werden bei einer großen Anzahl dieser Tunwörter Fälle wie der Gebefall verwendet, was aber weder grammatikalisch noch stilistisch anzuraten ist.
So lautet es beispielsweise nicht Ich schäme mich für dich, sondern Ich schäme mich deiner. Hier wird fälschlicherweise der Zeugefall von du (nämlich „deiner“) durch den Gebefall („dich“) und einem Verhältniswort („für“) ersetzt.
Eigennamen
Bei weiblichen Eigennamen wird für den Zeugefall meistens lediglich ein „s“ angehängt (Julia wird zu Julias), was aber streng genommen nicht richtig ist. So ist beim Werk 'Emilia Galotti' richtigerweise stets von 'Emiliens Mutter' die Rede, nie von 'Emilias Mutter'. Weitere Beispiele wären das Lied 'Halb Europens Kriegskohorten' (wo eben nicht von 'Halb Europas Kriegskohorten' gesprochen wird) oder 'Hildens Vater' (statt 'Hildas Vater').