Nomenklatur

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Eine Nomenklatur (lat. nomenclatura ‚Namensverzeichnis‘) ist eine für bestimmte Bereiche verbindliche Sammlung von Benennungen aus einem bestimmten Themen- oder Anwendungsgebiete. Die Gesamtheit der in einem Fachgebiete gültigen Benennungen bildet eine Terminologie.

In der „DDR“ wie in allen sozialistisch-kommunistischen Ländern bezeichnete der Begriff (heute gemeinhin als „Nomenklatura“ unterschieden) die Zuständigkeit für die Besetzung bestimmter Stellen. Es gab und gibt diesbezüglich zwei Ebenen der Nomenklatur: die der Staatsorgane und die der Partei.