Oskar-Messter-Denkmünze

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Die Oskar-Messter-Gedenkmünze die auf der Jahrestagung der Deutschen Kinotechnischen Gesellschaft 1941 Professor Carl Froelich verliehen wurde

Die Oskar-Messter-Denkmünze oder Oskar-Messter-Medaille ist eine Auszeichnung für Wissenschaftler und Techniker, die besondere Verdienste bei der Förderung der Kinotechnik erworben haben. Es handelt sich um eine Gedenkmünze mit eingraviertem Porträt des deutschen Filmpioniers Oskar Messter. Erster Preisträger war 1927 der Namensgeber selbst, nachdem die Medaille anlässlich seines 60. Geburtstags am 21. November 1926 gestiftet worden war. Die Oskar-Messter-Medaille wurde zunächst von der Deutschen Kinotechnischen Gesellschaft und dann von dessen Nachfolger, der Fernseh- und Kinotechnischen Gesellschaft, verliehen.

Bestimmungen für die Verleihung der Oskar-Messter-Medaille

Die Fernseh- und Kinotechnische Gesellschaft (FKTG) e.V. - als Nachfolgegesellschaft der DKG - hat diese Stiftung übernommen und die Satzung für die Verleihung der Oskar-Messter-Medaille an den veränderten Status angepaßt:

  1. Die Oskar-Messter-Medaille kann an Wissenschaftler und Techniker verliehen werden, welche sich um die Förderung der Kinotechnik hervorragende, allgemein anerkannte Verdienste erworben haben.
  2. Vorschläge für die Verleihung der Oskar-Messter-Medaille können nur von Ehrenmitgliedern und Mitgliedern gemacht werden, die einmal im Vorstand der Deutschen Kinotechnischen Gesellschaft für Film und Fernsehen (DKG), der Fernseh-Technischen Gesellschaft (FTG) oder der FKTG tätig waren.
  3. Die Beschlußfassung über die Verleihung der Oskar-Messter-Medaille erfolgt in einer Vorstandssitzung der FKTG in geheimer Abstimmung. Einstimmigkeit ist erforderlich.
  4. Die Oskar-Messter-Medaille wird dem Geehrten mit einer Urkunde, in der die Verdienste aufgeführt sind, während einer Jahrestagung der FKTG durch ein Vorstandsmitglied der FKTG überreicht.
  5. Die Oskar-Messter-Medaille soll jeweils nur einer Person verliehen werden. Die gleichzeitige Verleihung an mehrere Personen ist jedoch zulässig, wenn ein Verdienst geehrt werden soll, an dem mehrere Personen im gleichen Maße beteiligt sind.

Preisträger