Parlamentarische Demokratie

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Die Parlamentarische Demokratie ist eine Scheinvertretung eines Volkes, indem durch Parlamentarismus den vorgeblichen demokratischen Grundsätzen Genüge getan werden soll.

Zu den Weimarer Verhältnissen heißt es:

„Im Deutschen Reiche plätschert man zwar äußerlich noch im parlamentarischen Sumpfe herum und erwägt mehr oder minder große Koalitionspläne. In Wirklichkeit ist auch hier die parlamentarische Demokratie, besonders unter der Herrschaft der ‚Schutzgesetze‘ eine Fratze. Hinter ihr steht die jüdische Plutokratie. In einigen Bundesstaaten gibt es eine aufgelegte Marxistendiktatur. Ihr gegenüber sammelt der nationale Sozialismus seine Anhänger und – neben all den hin- und herdrängenden, teils dem Aufbau, teils der Zerstörung dienenden Kräften – richtet Stinnes seine Herrschaft über das Wirtschaftsleben auf. Es will Abend werden mit dem Parlamentarismus! An und für sich wäre das sicherlich kein Übel, denn parlamentarische Demokratie und Geldherrschaft gehören nicht erst seit jetzt, sondern seit jeher zusammen; stürzt die eine, so fällt auch bald die andere. Die Frage ist nur, was tritt dann ein? Ist wirklich schon die Zeit des abendländischen Cäsarentums angebrochen, wie es Oswald Spengler in seinem viel umstrittenen Werke ‚Der Untergang des Abendlandes‘ auch für die Völker des germanisch-keltischen Kulturkreises herannahen sieht, oder ist der unverkennbare Niedergang des einst so vielgerühmten Parlamentarismus der Vorbote anderer kommender Dinge?“[1]

Siehe auch

Fußnoten

  1. Rudolf Jung: Der nationale Sozialismus, seine Grundlagen, sein Werdegang und seine Ziele, 1922, Kapitel „Der sterbende Parlamentarismus“, S. 144 f. (PDF-Datei) Für Nicht-USA-Bewohner nur mit US-Proxy abrufbar!