Repräsentative Demokratie

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Unter Repräsentative Demokratie (auch indirekte Demokratie) versteht man eine Herrschaftsform, in welcher die "Volksherrschaft" (altgriechisch Demokratie) indirekt durch vom Volke gewählte Repräsentanten verwirklicht werden soll. Im Gegensatz zur direkten Demokratie, in welcher das Volk nicht nur Personen wählt, sondern auch mit abstimmt, kommt es in der repräsentativen Demokratie selten bis nie zu Volksentscheiden.

In repräsentativen Demokratien haben meist Lobbygruppen und auswärtige Hintergrundmächte größeren Einfluß auf die Arbeit der Parlamentarier, als das Wahlvolk selbst. So kommen in Berlin auf jeden Abgeordneten etwa 8 Lobbyisten.[1] Von etwa 6000 Lobbysisten haben etwa 706 einen Hausausweis im Bundestag. Damit sitzen mehr Lobbyisten als Abgeordnete im wichtigsten Parlament der BRD. [2] Zudem sind in den meisten republikanisch verfaßten Staaten Abgeordnete keineswegs gezwungen, Wahlversprechen einzuhalten. In der BRD sind laut Artikel 38 des Grundgesetzes Abgeordnete nur „ihrem Gewissen unterworfen“. So müßte diese Herrschaftsform im Grunde „potentiell repräsentative Demokratie“ heißen, da kein Gesetz die Herrschenden dazu verpflichtet, ihrer repräsentativen Aufgabe nachzugehen oder sie daran hindert, daß sie mit ihrem Abstimmungsverhalten den Volkswillen sogar ins Gegenteil verzerren.

Eine repräsentative Demokratie kann auch in einer parlamentarischen Monarchie wie zum Beispiel dem „Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland“ existieren.

Fußnoten