Nationalsozialistisches Parteigericht
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Das Nationalsozialistische Parteigericht (kurz: NS-Parteigericht) war im Dritten Reich zuständig für Streitfälle zwischen Parteiangehörigen der NSDAP und Spruchinstanz für parteiwidriges und parteischädigendes Verhalten.
Instanzen
- Kreisgericht
- Gaugericht
- Oberstes Parteigericht (3 Kammern)