Pimpfenprobe
Die Pimpfenprobe war die erste große körperliche und charakterliche Bewährung eines angehenden Pimpfes des Deutschen Jungvolkes.
Erläuterung
Ein deutscher Junge, der in das Jungvolk aufgenommen werden wollte, mußte im Alter von 10 Jahren die Pimpfenprobe absolvieren. Gefordert wurde: 60-m-Lauf in 12 Sekunden, Weitsprung 2,75 m, Schlagballweitwurf 25 m sowie Kenntnis der „Schwertworte des Jungvolkjungen“, des Horst-Wessel-Liedes und des Hitler-Jugend-Fahnenliedes.
Die Schwertworte lauteten:
- „Jungvolkjungen sind hart, schweigsam und treu. Jungvolkjungen sind Kameraden. Des Jungvolkjungen Höchstes ist die Ehre“.
Das Ergebnis der Pimpfenprobe wurde in das „DJ-Leistungsbuch“ eingetragen. Nach bestandener Pimpfenprobe wurden die Jungvolkjungen jeweils am 2. Oktober, dem Jahrestag des großen Jugendaufmarsches 1932 in Potsdam, feierlich als Pimpfe in das Jungvolk aufgenommen und erhielten das Recht, das HJ-Fahrtenmesser zu tragen.
Anforderungen 1938
Die gesteigerten Prüfungsbestimmungen vom 1. Februar 1938 lauteten:
- 70-Meter-Lauf in max. 15 Sekunden
- Weitsprung 3,50 m
- Schlagballweitwerfen 25 m
- 1 Minute Luftanhalten
- Teilnahme an einer eintägigen Fahrt
- Kenntnis des Aufbaus und der Führerschaft des DJ-Fähnleins
- Kenntnis des Deutschlandliedes, des Horst-Wessel-Liedes und des Hitlerjugend-Fahnenliedes
- Kenntnis der „Schwertworte des Hitlerjungen“