Präfektur Japans
Eine japanische Präfektur bildet die mittlere Verwaltungsebene zwischen der Reichsebene und den Gemeinden. Japan ist als Zentralstaat von oben herab gegliedert; das Prinzip „lokaler Selbstverwaltung“ ist jedoch in Kapitel 8 der alliierten Besatzerverfassung von 1947 festgeschrieben. Insbesondere finanziell sind die Präfekturen aber stark von der Zentralregierung abhängig. Die 47 Präfekturen werden oft in acht erdkundlich und kulturell zusammenhängende Regionen gruppiert, die selbst aber keine Verwaltungseinheiten darstellen.
Die Verwaltung jeder Präfektur wird von einem Gouverneur (chiji) geleitet, der seit 1947 ebenso wie die Präfekturparlamente alle vier Jahre vom Volk gewählt wird.