Regierung

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Regierung (spätmittelhochdeutsch: regierunge, von lat. regere „lenken“) bezeichnet das oberste Organ eines Staates, eines Landes, welches die richtunggebenden und leitenden Funktionen ausübt, mithin also die Gesamtheit der Personen, die einen Staat, ein Land regieren.

Zitate

  • Keine Regierung ist für das Landesinteresse so schädlich wie eine schwache. Eine Regierung muß vor allen Dingen fest und energisch sein, nötigenfalls sogar mit Härte vorgehen. Das ist zur Erhaltung des Staates nach außen und nach innen nötig. Eine Regierung, die an der Neigung krankt, Konflikten auszuweichen, notwendige Kämpfe zu unterlassen und sogar ausländischen Wünschen immerfort nachzugeben, verfällt unrettbar dem Untergang. Sie gelangt sehr bald dahin, sich überhaupt nur noch durch Zugeständnisse erhalten zu können, von denen das eine das andere nach sich zieht, bis von der Staatsgewalt überhaupt nichts mehr übrig bleibt.“ — Otto von Bismarck[1]

Siehe auch

Verweise

Fußnoten

  1. Nach dem März 1850 (Hermann Hofmann: Fürst Bismarck, a. a. O., Bd. I, S. 120)