Reichsämter

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Reichsämter waren im Deutschen Reich von 1871 bis 1918 die obersten Reichsbehörden. Im Heiligen Römischen Reich hießen die Behörden Erzämter. In der Weimarer Republik bzw. Dritten Reich entsprachen diese Behörden die Reichsministerien. Die Bezeichnung Reichsamt hatte sich aber bis ins Dritte Reich erhalten unter anderen beim Auswärtigen Amt.[1]

Siehe auch

Fußnoten

  1. Meyers Lexikon, Band 9, Bibliographisches Institut AG., Leipzig, 8. Auflage 1942