Reichskuratorium für Jugendertüchtigung

Aus Metapedia
Wechseln zu: Navigation, Suche

Das Reichskuratorium für Jugendertüchtigung war eine am 13. September 1932 gegründete Organisation zur Wehrerziehung der deutschen Jugend mit dem Auftrag die verschiedenen Wehrverbände zu gemeinsamer und einheitlicher Arbeit zusammenzufassen. Am 1. Juli 1933 ging das Kuratorium auf die SA über.

Geschichte

Die Schaffung dieser Organisation ging unter anderem auf Bestrebungen des Generals Wilhelm Groener zurück, der in einem Schreiben an Reichskanzler Heinrich Brüning vom 18. Oktober 1930 umfassende Maßnahmen zur „körperlichen Ertüchtigung der Jugend im Sinne des Wehrgedankens“ gefordert hatte. Am 4. April 1931 hatte sich der General Kurt von Schleicher in einer umfangreichen Denkschrift „Wehrhaftmachung der Jugend“ im gleichen Sinne geäußert und detaillierte Vorschläge über Aufbau, Finanzierung und Aufgabenstellung unterbreitet.

Der Erlass „über die körperliche Ertüchtigung der Jugend“ des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg bestimmte als Aufgaben des Kuratoriums: „Die Stählung des Körpers, die Erziehung der Jugend zu Zucht, Ordnungsliebe und Kameradschaft und zur Opferbereitschaft für die Gesamtheit“. Vorsitzender war der Reichsminister des Innern Wilhelm Freiherr von Gayl, der geschäftsführende Präsident war der General a.D. Edwin von Stülpnagel.

Das Kuratorium richtete 15 Schulen zur Infanterie- und eine Schule zur Marineausbildung ein. Die Ausbildung wurde in dreiwöchigen Kursen und in zahlreichen Sonderlehrgängen, unter Leitung von ehemaligen Offizieren und Unteroffizieren, absolviert. Am Kuratorium beteiligten sich die paramilitärischen Verbände SA, der Stahlhelm, Reichsbanner, Jungdeutscher Orden, Kyffhäuserbund, Deutscher Offiziersbund, Bismarckjugend u. a.

Die Lehrgänge waren kostenlos und die Teilnehmer erhielten freie Verpflegung und Unterkunft. Von Juli 1932 bis Januar 1933 erhielt das Kuratorium rund 1 Million Mark.