Reichsvogtei

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Reichsvogt von Landenberg im 13. Jahrhundert

Eine Reichsvogtei (auch: Reichslandvogtei) war eine Verwaltungsform im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation. Sie darf nicht mit einem Reichsschultheißenamt verwechselt werden, wobei der Reichsschultheiß, als Amtmann der Reichsveste, zuweilen mit dem Reichsvogt oder Reichslandvogt gleichgesetzt wird.

Geschichte

Größere Reichsgutkomplexe wurden zur Sicherung des Krongutes und zur strafferen Organisation von Verwaltung, Finanzwesen und Gerichtsbarkeit einem Vogt unterstellt. Dessen Amt unterlag prinzipiell der freien Verfügungsgewalt des Königs, wurde jedoch häufig in einer Familie erblich. Reichsvogteien waren in der Mehrzahl in der späten Salier und frühen Stauferzeit eingerichtet worden. Reichsvögte entstammten in der Regel der Reichsministerialität. Zu den wichtigsten Einrichtungen dieser Art gehörten: Aachen, Goslar, Hagenau, Frankfurt/M., Oppenheim, Schlettstadt, Boppard, Wetzlar, Zürich und das ostfränkische Vogtland. Die meisten Reichsvogteien endeten im 13. Jh. – sei es, dass sich ihr Gebiet stark vermindert hatte, oder dass die Reichsvögte von den Schultheißen der königlichen Städte an wirtschaftlicher Kraft überholt worden waren. Nur wo – wie in Aachen und Goslar – Reichsvogteien zu Lehen ansässiger Dynasten geworden waren, erhielt sich ihre Funktion und Bedeutung bis ins SMA.[1]

Reichsvogt/Reichsvoigt

Der vom König bestellte R. war als Vertreter des Heiligen Römischen Reichs Schutzherr, Vorsitzender des Blutgerichts und Verwalter von Reichsgut (Reichsland, -städte, -klöster) und Reichsrechten. Im Gebiet der heutigen Schweiz gab es im HochMA neben den Reichsstädten (Basel, Bern, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Zürich) und Reichsklöstern (z.& nbsp;B. Disentis, Einsiedeln, Fraumünster und Grossmünster Zürich, St. Gallen) ausgedehnte Komplexe an Reichsland, v. a. in der Inner- und Westschweiz. Letztere waren in Reichsvogteien (z.B. Oberhasli) zusammengefasst oder bereits im 12. Jh. als Reichslehen an einheim. Freiherren verliehen. Gegen die tendenzielle Entfremdung von Reichsgut durch diese schritten z. B. die Hzg. von Zähringen als Reichsvögte und Rektoren von Burgund 1191 im Oberländer Baronenkrieg ein. Im 13. Jh. wurden Reichsvogteien vermehrt Reichslehen der grossen Dynastenhäuser, v. a. Savoyens und Habsburgs, deren Beamte als Reichsvögte nebenher die Reichsrechte wahrnahmen. In Zürich z. B., wo nach Erlangung der Reichsunmittelbarkeit (1218) zunächst Reichsvögte aus der städt. Bürgerschaft die Vogtei über die beiden Stifte und über die Stadt ausübten, folgten später zeitweilig habsburg. Amtleute als Reichsvögte und Landrichter in Personalunion. In Städten, in denen sich der R., wie der vergleichbare Schultheiss, neben der Gerichtsbarkeit vermehrt mit Stadtgeschäften befasste, wandelte er sich zum Stadtoberhaupt an der Spitze des Rats (z. B. in Zürich im 13. Jh.). Als eidg. Orte im 15. Jh. sukzessive das Amt des R.s erwarben (z. B. Zürich 1400, St. Gallen 1415, Schaffhausen 1415-29), wurde dieser zum Vorsitzenden bzw. Vollzugsbeamten des Blutgerichts. Unter der Bezeichnung R. bestand dieses Amt in St. Gallen und Appenzell Innerrhoden (1606-1872) bis ins 19. Jh. weiter.[2]

Siehe auch

Literatur

Fußnoten

  1. Reichsvogtei, Mittelalter-Lexikon
  2. Reichsvogt, Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), 2011