Restitutionsedikt

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Das Restitutionsedikt

Das Restitutionsedikt war eine von Kaiser Ferdinand II. am 6. März 1629 erlassene Verordnung, mit der der Besitzstand und Rechtsstatus im Deutschen Reich wiederhergestellt werden sollte.

Mit dem Gesetz sollte vor allem der "Geistliche Vorbehalt" zum Religionsfrieden von 1555 endlich in Kraft gesetzt werden. Der Kaiser betrachtete das Gesetz zu Recht als Durchführungsakt zum Religionsfrieden von 1555 und handelte eigenmächtig. Die seit 1555 widerrechtlich eingezogenen Güter der Protestanten, und das waren sehr viele, sollten zurückgeführt werden. Betroffen waren vor allem die protestantischen Fürsten in Norddeutschland.

Das Edikt war der letzte große Gesetzgebungsakt des Kaisers in der Deutschen Geschichte. Deshalb rief es auch erhebliche Gegenreaktionen, vor allem bei Protestanten, allerdings auch bei katholischen Ständen hervor. Durch diese Gegenreaktionen wurde binnen Kurzem die Wende des Krieges zu Gunsten der protestantischen Partei erreicht. Man muß also aus heutiger Sicht urteilen, daß das Restitutionsedikt nicht von tiefster politischer Klugheit diktiert worden war.