Schießbefehl
Unter dem Begriff Schießbefehl werden die Anweisungen an Grenzsoldaten der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) zusammengefaßt, an der innerdeutschen Grenze auf Flüchtlinge scharf zu schießen. Diese Anweisungen bestanden in unterschiedlicher Form von 1960 bis 1989. Die Existenz von Schießbefehlen wird von Angehörigen und Verfechtern des DDR-Regimes oft geleugnet.
Zitate
- „Zögern Sie nicht mit der Anwendung der Schußwaffe, auch dann nicht, wenn die Grenzdurchbrüche mit Frauen und Kindern erfolgen, was sich die Verräter schon oft zunutze gemacht haben.“ — Schießbefehl vom 1. Oktober 1973[1]
- „Wer unsere Grenze nicht respektiert, der bekommt die Kugel zu spüren.“[2] — Heinz Hoffmann