Schießbefehl

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Unter dem Begriff Schießbefehl werden die Anweisungen an Grenzsoldaten der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) zusammengefaßt, an der innerdeutschen Grenze auf Flüchtlinge scharf zu schießen. Diese Anweisungen bestanden in unterschiedlicher Form von 1960 bis 1989. Die Existenz von Schießbefehlen wird von Angehörigen und Verfechtern des DDR-Regimes oft geleugnet.

Zitate

  • „Zögern Sie nicht mit der Anwendung der Schußwaffe, auch dann nicht, wenn die Grenzdurchbrüche mit Frauen und Kindern erfolgen, was sich die Verräter schon oft zunutze gemacht haben.“ — Schießbefehl vom 1. Oktober 1973[1]
  • „Wer unsere Grenze nicht respektiert, der bekommt die Kugel zu spüren.“[2]Heinz Hoffmann

Fußnoten

  1. „Der Befehl galt einer Spezialeinheit des DDR-Geheimdienstes, deren Angehörige als normale Grenzsoldaten getarnt waren.“Schießbefehl für DDR-Grenze entdeckt – „Zögern Sie nicht, auch nicht bei Frauen und Kindern“, Der Spiegel, 11. August 2007
  2. NVA-Film 5. Jahrestag des Mauerbaus (1966), AFS 8/66, YouTube, 4.50 ff.