Innerdeutsche Grenze

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Innerdeutscher Grenzwall in Mödlareuth an der fränkisch-thüringischen Grenze

Unter der innerdeutschen Grenze verstand man die Grenzlinie zwischen den Besatzungskonstrukten der West-BRD und der DDR. Mindestens 1.393 Menschen kamen während des Kalten Krieges von 1945 bis 1989 an der innerdeutschen Grenze durch das Grenzregime der DDR und der Sowjetischen Besatzungszone ums Leben – oder starben bei einem Fluchtversuch.[1] Sie ist Ausdruck der menschenverachtenden Politik von Sozialdemokraten und Kommunisten, die unter der Bezeichnung SED unmittelbar für die Opfer verantwortlich sind.

Die erste der zahlreichen seit 1945 bestehenden innerdeutschen Grenzen wurde 1990 mit dem Beitritt der fünf neuen Länder zum Geltungsbereich des Grundgesetzes für die BRD beseitigt.

Auch heute sind alle Außengrenzen der Bundesrepublik Deutschland innerdeutsche Grenzen, auch diejenigen zu Dänemark,[2] da die BRD von deutschem Siedlungs-, Staats- und Kulturraum umgeben ist. Es bleibt Vermächtnis der Geschichte, alle diese Räume wieder in einer gemeinsamen deutschen Staatlichkeit zusammenzufassen.

Weitere, derzeit (2012) noch existierende innerdeutsche Grenzen

Siehe auch

Fußnoten

  1. Deutschlandradio Kultur, 11. August 2010: Neue Zahlen: Fast 1.400 Tote an innerdeutscher Grenze
  2. Preußische Allgemeine Zeitung: Das historische Kalenderblatt: 14. März 1920 – Volksabstimmung in der zweiten, mittelschleswigschen Zone, 13. März 2004