Seebrücke
Eine Seebrücke oder Landungsbrücke bezeichnet einen Landesteg oder Bootsanleger für Schiffe.
Siehe auch
- Initiative Seebrücke des Bundes
- Bootssteg (entspricht einer kleinen Seebrücke)
- Kai (Uferbauwerk)
- Seebrücken (Ort in Ostpreußen)
Für den Ortsnamen in Ostpreußen, siehe Seebrücken. |
Eine Seebrücke oder Landungsbrücke bezeichnet einen Landesteg oder Bootsanleger für Schiffe.